NAK: Offener Brief an Michael Koch von Silke Gorklo zu glaubenskultur-Artikel "Ohrfeige für die Kirchenklage" v. M. Koch

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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Rolf

Re: Offener Brief an Michael Koch

#141 Beitrag von Rolf » 14.02.2014, 22:20

Berliner, wa? :mrgreen:

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Andreas Ponto
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Re: Offener Brief an Michael Koch

#142 Beitrag von Andreas Ponto » 17.02.2014, 16:58

mkoch hat geschrieben:Lore, Fakt ist und bleibt: Die ganze CN-Seite ist zusammengeklaut. Das hat mit der NAK überhaupt nichts zu tun, ... . Die scheren sich einen Dreck um Urheberrechte, ...
Hallo Micha,

das wollte ich nun doch hinterfragen?

Vielleicht kommt, da das Urteil ja nun gesprochen ist, von dir noch eine Auswertung dazu!?

LG

Centaurea

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Loreley 61
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Re: Offener Brief an Michael Koch

#143 Beitrag von Loreley 61 » 17.02.2014, 17:08

Genau centaurea! Ich habe mkoch (nach Erscheinen der Urteilsbegründung) ja auch schon danach gefragt, denn laut Urteil waren es keine Urheberrechtsverletzungen, denn hier greift das Zitierrecht:
… Soweit die Klägerin im Übrigen Lizenzzahlungen für die Wiedergabe von Texten, Predigten, Lichtbildern und Karten verlangt, verkennt sie, dass der Beklagte zu 1) gemäß § 51 UrhG seine Kritik an der Klägerin und der von ihr vertretenen Glaubenslehre mit den entsprechenden Zitaten untermauern kann. Eine Auseinandersetzung mit der Glaubenslehre der Klägerin kommt nur unter Verarbeitung ihrer Quellen in Betracht und ist damit nach § 51 UrhG zulässig, mag die Klägerin dem Beklagten zu 1) auch die hierfür erforderliche Qualifikation absprechen.
viewtopic.php?p=53414#p53414

Normalerweise müßte das auch mkoch erfreuen, denn damit wäre eine vielleicht vorhandene Unsicherheit bei Journalisten und web-site-Betreibern (mit Thema NAK) endlich vom Tisch.
Unsere Gedanken und Gefühle werden durch unsere Überzeugungen geformt.
Was du tief in dir und oft unbewusst denkst, das zeigt die größte Wirkung in deinem Leben.
Brauche nichts ... wünsche alles ... und wähle, was sich zeigt!
______
Namaste

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