(Dass jedes Urteil vor einer anderen Kammer anders ausfallen kann, ist ja eine Binsenweisheit - vor Gericht und auf hoher See...)
Ich hatte als direkter Beobachter eher den Eindruck, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung als das höherwertige Gut angesehen wurde und man ausserdem dem stärkeren Partner durchaus zumuten wollte, sich in der allgemeinen Diskussion auch mal etwas gefallen lassen zu müssen. Um Religion ging es in der Verhandlung überhaupt nicht.
Wenn allerdings der Pressesprecher der NAK auf Nachfrage des Richters zum konkreten Begehren der Kirche in Sachen Urheberrechtsverstoß unsicher murmelt "...ja, ähhh, dass die Gottesdienste des Stammapostels nicht verbreitet werden...", dann darf man sich über eine entsprechende Wertung der Kammer nicht wundern.
