Nachfolgend der Link zum Kommentar von Herrn Schlangen auf Canities-News:
3,5 Jahre Haft für den Kinderschänder Glaubwürdigkeit des NAK-Sprechers schwer erschüttert.
Schlussendlich ist es ihm, dem ach so verteufelten Kritiker, zu verdanken, dass das scheussliche Gesicht von Indoktrination und geistlichem Missbrauch in der und durch die NAK, das entgegen aller Beteuerungen und ACK-Gutmeinung auch heute noch präsent, lebendig und hoch-aktuell ist, öffentlich geworden ist. Die NAK-Doktrin wurde und wird mit der Muttermilch verinnerlicht, kompromisslos eingefordert und gelebt.
Ein bei der Polizei arbeitender Vater ist auf Grund der erfahrenen Indoktrination nicht in der Lage sich gegen die NAK und vor seine Kinder zu stellen.
Ein angehender Arzt und Onkel schafft es nicht für seine Nichten einzustehen.
Den sogenannten Seelsorgern der NAK ist der eigene Ruf und der der Organisation wichtiger als das grausame Märthyrium der im Rahmen der religiösen Erziehung, Seelsorge und Betreuung der NAK überlassenen Schutzbefohlenen.
Gebet und Seelsorge verkommt zu blankem Hohn und Frevel. Fürsprache zur billigen und abstoßenden Beruhigunspille und Vertröstung auf nebulöse Hilfe eines aus der Welt verbannten, unkonkreten Gottesabbildes.
Lediglich die Mutter hält es nicht mehr aus und schafft es nach Jahren der Marder endlich in einem NAK-kritischen Forum stumm um Hilfe zu bitten und ihrer Verzweiflung Raum zu geben.
Endlich geschafft!
Und als ob das nicht schon genug wäre. Als durch Herrn Schlangens Initiative und Anzeige nach Jahren alles öffentlich wird - seitens NAK keine Einsicht, kein Bedauern über das eigene Fehlverhalten, keine Reue, kein "Wir prüfen unser Verhalten", geschweige denn eine Bitte um Entschuldigung. Nein, die Eltern werden vom Sprecher der NAK, Herrn Frank Schuldt auch da noch als die Verantwortlichen und die entscheidenden Akteure dargestellt.
Nun immerhin scheint Bewegung in die Gedankengänge der NAK-Oberen gekommen zu sein. Die Stellungnahme der NAK ist auf Grund des Urteilsspruches Stand heute 15.06.2019 modifiziert:
Stellungnahme zum Missbrauchsfall: Urteilsbegründung wird ausgewertet.
Und liebe NAK, die ursprüngliche Stellungnahme wurde von Ihnen durch die neue Version teilweise überschrieben/ergänzt/umbenannt, aber sie ist weiterhin im Original verfügbar:
Stellungnahme zum Missbrauchsfall: „Innerhalb weniger Tage gehandelt“.