Es ist davon auszugehen, dass die Gebietskirchen das Zahlen. Zumindest ausserhalb des Schengenraums. Ansonsten müssten die ganzen Apostel ja eine drittstaaten Bewilligung in Zürich einholen, um dort angestellt werden zu dürfen.fridolin hat geschrieben: ↑18.06.2019, 09:19Ob die einzelnen NAK Gebietskirchen, die monatlichen Gehälter für die Apostel die im Auftrag der NAKI dort tätig werden, entrichten ist scher nachvollziehbar.
Oder zahlt vielleicht doch die NAKI e.V. in Zürich die geheimnisvollen Gehälter, weil sie der rechtliche Arbeitgeber der Apostel ist und nicht die NAK?

Da müsste man dann auch Begründen wieso keine Person aus dem Schengenraum angestellt werden kann. Das wäre wohl zu viel Aufwand für die NAKI