@Heinrich
Zumindest die NAK Süd verwendet wohl offiziell neue Begriffe, so ist für den kommenden Sonntag wohl ein „Gottesdienst zum Gedenken an Verstorbene“ vorgesehen.
Der viele, viele Jahrzehnte zelebrierte „Entschlafenengottesdienst“ wird nun endgültig aus dem NAK-Sprachgebrauch getilgt
Heinrich gut das du das Thema aufgreifst. Der Entschlafenengottesdienst steht vor der Tür. Wie alle wir versiegelten von der "Muttermilch" beigebracht bekommen haben, läuft alles nach einem von Gott vorgegebenen Schema ab. Zu den speziellen Entschlafenen Gottesdiensten hat der Entschlafene der neuapostolisch werden will lt. NAK am Apostelaltar persönlich zu erscheinen. Nicht kann, sondern er muss, eine erforderliche zwingende Maßnahme. Sonst kann er lt. NAK nicht teilhaben an dem was Gott über seine Diener die Apostel für ihn den nicht neuapostolisch verstorbenen persönlich an Gaben am Apostelaltar bereit hält.
Über ein "Medium" nimmt der Apostel dann im vorab anberaumten Entschlafenengottesdienst Handlungen an den erschienenen Verstorbenen vor. Wenn nötig wird der Verstorbene dann getauft, bekommt Sünden vergeben und zum guten Schluss empfängt er noch über das Medium die heilige Versiegelung. Ohne diese Versiegelung dem dritten Sakrament der NAK kein lebender und auch kein Toter ein Gotteskind werden kann.
Die Voraussetzung zur Hinnahme des Erstlingsrecht um Bürger des Himmels und zur Braut Christi gezählt werden zu können. Erbe Christi zu sein.
Wie das Kind nun genannt wird ändert aber nichts an der Tatsache das keine reinen Gedenkgottesdienste für verstorbene vollzogen werden. Es ist und bleiben Gottesdienste wo Handlungen über dritte an Entschlafene vollzogen werden. Da die NAK jetzt im Bundes ACK ist, hört sich Begriff Gedenkgottesdienst für Verstorbene eben neutraler für Außenstehende an.
Aber an der Verfahrensweise ändert nichts, vielleicht irgendwann später. Wenn die Entschlafenen Handlungen unterm Tisch fallen würden, d.h. abgeschafft, dann erst könnte von Gedenkgottesdiensten für Verstorbene gesprochen werden.
Vorher nicht.

Bis dahin sind das Handlungsgottesdienst an Verstorbene. Da werden Handlungen an Verstorbene vorgenommen.
Ob die Handlungen auch der Wirklichkeit entsprechen, oder ob sie überhaupt Wirkung zeigen, ob jemals wirklich ein verstorbener am Apostelaltar erschienen ist, dafür konnte die NAK bis heute keinen Beweis nicht liefern. Sie hat über lange Zeiten versucht einzelne Träume von Geschwistern als Beweiskraft darzustellen.
Das Traumdeutereien nicht auf Dauer als Beweiskraft funktionieren werden können, hat sich wohl schon in unserer menschlichen Gesellschaft rum gesprochen.
Das alles keine heiße Luft ist, kein menschlicher Humbug, sondern eine Tatsache das Gott tatsächlich sich zu der NAK Entschlafenenlehre bekennt, dazu fehlen der NAK die stichhaltigen Gegenbeweiskräfte.
Träume sind heute kein Beweismittel mehr.
