schweizerisches NAKI-Vereinsstatut offenbart folgendes:
Artikel 4
MitGliedschaft
...
4.10
Die Mitgliedschaft des Stammapostels in der NAKI endet mit dem Tod, mit
der Ordination eines Nachfolgers, mit der gegenüber der Bezirksapostelver-
sammlung erklärten Amtsniederlegung, mit der definitiven Dienstunfähigkeit
oder mit seiner Abwahl.
4.11
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen die von der NAKI erteilten
Zeichnungsrechte und Vollmachten.
...
Werte StatutenkonsumentInnen,
Grüezi mit´anand
irgendwie beruhigend, dass die erteilten Zeichnungsrechte und Vollmachten in der jenseitigen NichtMehrMitgliedschaft dann erloschen sein werden koennen.
Kann hier aemterkrippal nichts mehr gemacht werden, endgueltig? Auch keine Zeichen, Gesichte oder schoene Hinweise, gar nichts?
Ist die NAKI nur etwas fuer irdisch-Seiende VereinsMitGlieder?
Hat wenigstens "Gott" in seiner von den NAKI-Vereins-aPosteln zugebilligten Souveraenitaet ( Vollmacht ) noch uneingeschraenktes Zeichnungsrecht

?
Wir wissen es ( schon ) nicht.
ZeichnungsVollmachtsEnde
In "Gottes" VollmachtsHaende
leg' ich das ZeichnungsEnde
es ist vollbracht
auch ohne Macht
es ist erloschen
der Wert vom NAKI-Groschen
irdische NAKI-MitGliedschaft
vom leiblichen Tod hinweggerafft
( aus dem Zyklus: "Wunderliches aus NAKI-Land" )
lucy