Schweigepflicht

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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Brombär

Schweigepflicht

#1 Beitrag von Brombär » 04.02.2015, 14:19

Die NAK sagt zum Thema Schweigepflicht:

Jeder Amtsträger unterliegt der Schweigepflicht. Sie umfasst alle Informationen und Vorgänge, die ihm im Rahmen seiner kirchlichen oder seelsorgerischen Tätigkeit anvertraut werden. Die Schweigepflicht ist zeitlich unbegrenzt und gilt auch nach Beendigung der Amtstätigkeit weiter.

http://www.nak.org/de/glaube-kirche/nak ... gepflicht/


Nach meiner Kenntnis und gemachten Erfahrung wird jedweder Kleinkleckerkram (KKK :-) "nach oben" zur Absegnung geleitet. Noch vor wenigen Jahren mussten selbst Bärte von Dirigenten auf Bezirksapostel-Ebene abgesegnet werden.

Im Zusammenhang mit der von R. Krause in Anspruch genommenen Schweigepflicht erhebt sich die Frage:

Wem gegenüber ist ein neuapostolischer Amtsträger zur Schweigepflicht gehalten, und wo genau wird das beschrieben?


Als ein mitteilsamer AT vor Jahren eine mutmaßliche „Amtsbeschmutzung“ nicht nur seinem Apostel, sondern auch seinen neuapostolischen Verwandten mitteilte, beschied dies der Apostel mit den Worten: „Wenn ihn (den Ankläger) der Herr stehen lässt, werde ich ihn auch stehen lassen“.

Ist das nun eine im Sinn Jesu gewirkte Aussage oder hätte der Apostel den mitteilsamen Multiplikator disziplinieren müssen?

Heinrich

Re: Schweigepflicht

#2 Beitrag von Heinrich » 04.02.2015, 16:51

……wird jedweder Kleinkleckerkram "nach oben" zur Absegnung geleitet. Noch vor wenigen Jahren mussten selbst Bärte von Dirigenten auf Bezirksapostel-Ebene abgesegnet werden…..
Werter Brombär.

Die Zeiten sind – soweit ich das beurteilen kann – schon sehr lange vorbei. Heute finden Sie in den Gemeinden z.B. Diakone mit kurz geschorenen Haaren (böse Menschen würden sagen, was will diese Glatze denn hier?)

Oder Sie erblicken einen Diakon/Priester usw. mit Vollbart, einem Oberlippenbart, mit langen Haaren, zusammen gebunden als „Pferdeschwanz“.

Ich habe in meiner aktiven Amtszeit eine „Mähne“ bis weit über die Schulter gehabt. In der damaligen Gemeinde hat das niemand gestört. Die Geschwister kannten mich und denen war Gott sei Dank egal, wie meine Frisur aussah.

Fazit: Es ist doch reichlich egal, wie jemand daher kommt. Das äußere Erscheinungsbild sagt gar nichts aus.

Was zählt, ist: Wie tickt so ein Diakon oder Priester, ganz unabhängig von seinem Aussehen?

Denken Sie anderst?

Okay, solchen Menschen, und ich schreibe bewusst Menschen, wie Herrn Gebietskirchenpräsident Ehrich mag das ein Gräuel sein. Er hätte sicher gern Man in Black, rasiert und die Haare kurz.
Weil er nicht begriffen hat, auch NAK-Amtsträger möchten Bart- und Frisurmäßig lieber nicht so aussehen wie er ;-)

Gruss aus dem sauren und auch NAK-gefühlsmäßig sehr kalten Süden,
Heinrich

Brombär

Re: Schweigepflicht

#3 Beitrag von Brombär » 04.02.2015, 17:08

Alles okay, lieber Heinrich, aber was haben Ihre Ausführungen mit der Schweigepflicht zu tun? :roll:

Ansonsten liebe Grüße in den kalten Süden.
(Ich liebe Ihren Wetterbericht :D )

Heinrich

Re: Schweigepflicht

#4 Beitrag von Heinrich » 04.02.2015, 17:54

Nach gutmeiner Kenntnis und gemachten Erfahrung wird jedweder Kleinkleckerkram (KKK "nach oben" zur Absegnung geleitet. Noch vor wenigen Jahren mussten selbst Bärte von Dirigenten auf Bezirksapostel-Ebene abgesegnet werden.
Sie haben das hier geschrieben und darauf habe ich einfach nur geantwortet, okay?

Das Thema Schweigepflicht ist sehr heikel. Man kennt sich, ob Amtsträger oder nicht. Man kennt sich sehr, sehr gut. Und das kann auch fatal werden, muss es aber nicht.

So weit mein Statement heute dazu.

Da gibt es noch so einen Witz: Treffen sich zwei Glaubensschwestern. Haben sie schon gehört, Schwester yxz hatte eine Krankheit. Entweder man stirbt daran oder man wird blöd. Ich lebe noch.

So und nun ist gut, ich gehe arbeiten.

Gruss in die Runde und bis morgen,
Heinrich

Rene'

Re: Schweigepflicht

#5 Beitrag von Rene' » 04.02.2015, 18:55

Wem gegenüber ist ein neuapostolischer Amtsträger zur Schweigepflicht gehalten, und wo genau wird das beschrieben?
Hallo Brombär,

ich zitiere mal aus den "Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche" das gerade im Original vor mir liegt:

Seite 22 :

***

1.3.13 Schweigepflicht

Jeder Amtsträger der Neuapostolischen Kirche unterliegt der Schweigepflicht. Sie umfasst alle Informationen und Vorgänge,die ihm im Rahmen seiner kirchlichen oder seelsorgerischen Tätigkeit bekannt werden.

Diese Schweigepflicht ist zeitlich unbeschränkt,gilt also auch nach Beendigung der Amtstätigkeit weiter. Sie besteht gegenüber allen Drittpersonen innerhalb und außerhalb der Kirche, einschließlich aller Familienangehörigen,es sei denn, daß der Amtsträger zu einer Unterrichtung Dritter ausdrücklich durch den Bezirksapostel ermächtigt worden ist.

Erfährt ein Amtsträger von behördlichen oder gerichtlichen Maßnahmen,die seine Schweigepflicht berühren,hat er unverzüglich seinen zuständigen Bezirksapostel zu unterrichten,der über das weitere Vorgehen befindet. Dies gilt insbesondere,wenn ihm gerichtliche Verfügungen zugehen, die sich auf die Schweigepflicht unterliegenen Vorgang beziehen.

***

Die Textpassage der Schweigepflicht ist übrigens, als einzige Passage des 130-seitigen Büchleins fett gedruckt. Damit soll wohl die Wichtigkeit dieser Anordnung verdeutlicht werden.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Gruß,
Rene'

Schwäble
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Registriert: 19.08.2013, 18:16

Re: Schweigepflicht

#6 Beitrag von Schwäble » 04.02.2015, 19:38

zum netten Witzle von Heinrich..
da fehlte noch: ich hatte die Krankheit auch, entweder stirbt man oder man wird blöde, ich lebe noch

übrigens gab es schon immer sehr schöne Beispiele von Schweigepflicht. Mein Verwandter hatte in der Jugend ein Problem - er nicht, aber seine Eltern mit ihm - das wurde mit dem Pr. besprochen und kurz darauf hat es seine Tochter in der Jugend herumerzählt...

also alles schon dagewesen.
Grüßle vom besserwisserischen Schwäble :mrgreen:

Caroline

Re: Schweigepflicht

#7 Beitrag von Caroline » 04.02.2015, 20:01

Grüßle vom besserwisserischen Schwäble
Das ist überhaupt nicht besserwisserisch, Schwäble!

Jedes NAK-Mitglied mit wachem Geist kann Erlebnisse von Amtsmissbrauch (Verletzung der
Schweigepflicht) erzählen, da bin ich ganz sicher.

Wer das Gegenteil behauptet, hat schlicht und einfach nicht hingesehen!
So ist das heute auch noch - leider!

Brombär

Re: Schweigepflicht

#8 Beitrag von Brombär » 05.02.2015, 14:04

@ Rene´

Besten Dank, Rene´für Deinen Beitrag.

Besonders der Satz:

Erfährt ein Amtsträger von behördlichen oder gerichtlichen Maßnahmen, die seine Schweigepflicht berühren, hat er unverzüglich seinen zuständigen Bezirksapostel zu unterrichten . . .


hat mich überrascht.

Früher war es die Regel, dass „Auffälligkeiten“ „ auf dem Weg der Ordnung“ über die mehrstufigen „Segensamtsträgerleiter“ weitergegeben wurde. Was das dann noch mit Vertraulichkeit bzw. Verschwiegenheit zu tun hat, darf sich jeder selbst ausmalen.

Schön, wenn es heute anders ist, aber ich bin mir dessen nicht so sicher. Ansonsten wäre die NAK verpflichtet, zuerst über ihren tagtäglichen Umgang mit dem Amtsgeheimnis nachzudenken, bevor sie großflächig unvollständige Bekanntgaben zu ihren ehemaligen Leistungsträgern macht, um sich sodann hinter der Schweigepflicht zu verschanzen.

shalom

Re: Schweigepflicht

#9 Beitrag von shalom » 16.02.2015, 10:00

[urlex=http://forum.glaubensforum24.de/viewtopic.php?f=13&t=1584&p=40140&hilit=gottesherrschaft#p40140][ :arrow: gf24 / JuMa-Eberbach-Ausgabe-2-2011 ][/urlex] hat geschrieben:

Ein Gespräch von Jan Dambach und Sebastian Wolff mit Bezirksapostel Michael Ehrich über…Demokratie

Grundsätzlich – auch wenn das mit
Vorbehalten aufgenommen wird – sind
das natürlich zwei Modelle, die sich gegenüberstehen.
Demokratie bedeutet Volksherrschaft,
Kirche bedeutet, dass Gott „herrscht“.

Wenn man von dem Stichwort der
„Herrschaft Gottes“ her denkt, ist es
ja unsere Überzeugung, dass der Herr
seine Kirche durch die Apostel leitet.

Aber wie gesagt denken wir die Kirche
daher, dass sie eine Gottesherrschaft ist. Also wird sie
von Gott berufenen Ämtern geleitet. Das demokratische
Verfahren bietet sich da nicht unbedingt an.

Werte Gottesherrschaften, liebe Demokraten und all ihr NaK-Kampftruppen 8),

ja, das ist noch nicht lange her. Erst im Pfingstgottesdienst 2008 zu Berlin war von „Armin dem Betrugster“ der Begriff Kampftruppe internaktional hoffähig gemacht worden (wir berichteten).

Dabei ist den Kommandoebenen der Kampftruppen klar, dass absolute Geheimhaltung von als streng geheim deklarierten Wahrheiten („Schweigepflicht“) dafür da ist, größeren Schaden vom Werk Gottes abzuwenden. Wahrheitsübervorteilung als Mittel zum diesseitigen Selbstbildsegen. Ja, so oder so ähnlich könnte Gottesherrschaft bei den na-amtlichen Herrschaften funktionieren.

Darüber hinaus bin ich mir im Klaren, dass ich der Kirche viel mehr Schaden zuführen würde, wenn ich meine Schweigepflicht nicht respektieren würde(JLS zitiert nach Paulchen Panther auf GuK).

Gottesherrschaft funktioniert nur so. Das hat auch das Internaktionale Stammapostolat ( „ IS “) als berufene Gottesherrschaftler amtskörperlich abgrundtief in seinem überkommenen Selbstbild verinnerlicht.

s.

unter.wegs

Re: Schweigepflicht

#10 Beitrag von unter.wegs » 18.03.2015, 10:14

Kann es sein, dass man hier die Pflicht, zu schweigen, etwas zu wörtlich verstand?
Jedenfalls lese ich bei diesem Vorsteherwechsel nichts von Dank für geleistete Arbeit etc pp.
Aber ich bin nicht mehr der Jüngste, meinen Augen entgehen schon mal das eine oder andere Detail... :cry:

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