Jeder Amtsträger unterliegt der Schweigepflicht. Sie umfasst alle Informationen und Vorgänge, die ihm im Rahmen seiner kirchlichen oder seelsorgerischen Tätigkeit anvertraut werden. Die Schweigepflicht ist zeitlich unbegrenzt und gilt auch nach Beendigung der Amtstätigkeit weiter.
http://www.nak.org/de/glaube-kirche/nak ... gepflicht/
Nach meiner Kenntnis und gemachten Erfahrung wird jedweder Kleinkleckerkram (KKK

Im Zusammenhang mit der von R. Krause in Anspruch genommenen Schweigepflicht erhebt sich die Frage:
Wem gegenüber ist ein neuapostolischer Amtsträger zur Schweigepflicht gehalten, und wo genau wird das beschrieben?
Als ein mitteilsamer AT vor Jahren eine mutmaßliche „Amtsbeschmutzung“ nicht nur seinem Apostel, sondern auch seinen neuapostolischen Verwandten mitteilte, beschied dies der Apostel mit den Worten: „Wenn ihn (den Ankläger) der Herr stehen lässt, werde ich ihn auch stehen lassen“.
Ist das nun eine im Sinn Jesu gewirkte Aussage oder hätte der Apostel den mitteilsamen Multiplikator disziplinieren müssen?