NAK: Amtsenthebung im Ruhestand - Stammapostel Wilhelm Leber hat Apostel i.R. Gnany Balat (Indien) seines Amtes enthoben

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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Katze

NAK: Amtsenthebung im Ruhestand - Stammapostel Wilhelm Leber hat Apostel i.R. Gnany Balat (Indien) seines Amtes enthoben

#1 Beitrag von Katze » 04.01.2009, 14:15

Hi,
in der neusten Ausgabe der Zeitschrift "Unsere Familie" steht folgendes:

Mit Wirkung vom November 2008 hat Stammapostel Wilhelm Leber Apostel i. R: Gnany Balat (Indien) seines Amtes enthoben, da dieser in einer anderen Religionsgemainschaft aktiv geworden ist. Im November 2005 war Gnany Balat im Alter von 51 Jahren aus gesundheitlichen und familiären Gründen vorzeitig in den Ruhestand getreten.

Der AP Gnany war also schon im Ruhestand und ist nun nachträglich seines Amts enthoben worden...?

Jetzt kommen die "w" Fragen. :wink:

wem nützt es, welchem Zweck dient es, wenn er doch gar nicht mehr im Amt ist?

lg Katze
Zuletzt geändert von Andreas Ponto am 30.06.2019, 10:35, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel ergänzt: "NAK: Amtsenthebung im Ruhestand - Stammapostel Wilhelm Leber hat Apostel i.R. Gnany Balat (Indien) seines Amtes enthoben"

tergram

#2 Beitrag von tergram » 04.01.2009, 14:43

Hmmm... das ist wirklich verwirrend. Klarheit können wohl nur die Experten schaffen - frag doch mal per mail nach. Meine Erfahrung zeigt, dass Herrn Johanning sehr schnell auf mails antwortet: http://www.nak.org/de/kontakt/

GG001

#3 Beitrag von GG001 » 04.01.2009, 15:29

e-mail Peter Johanning, Media Secretary of the New Apostolic Church : peter.johanning@nak.org

Aus dem NACboard :wink:

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tosamasi
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#4 Beitrag von tosamasi » 04.01.2009, 16:30

Auch ein emeritierter Apostel ist ein Apostel.
Der Titel wurde nun mit der Enthebung komplett aberkannt.
So stelle ich mir das vor. Ich bin gespannt auf Johannings Antwort, Katze.
Nur der Einfältige fürchtet die Vielfalt
tosamasi

42

#5 Beitrag von 42 » 04.01.2009, 17:32

Nicht anders handhabt es z.B. die evangelische Kirche. Ein pensionierter Pfarrer darf immer noch (so er moechte) Gottesdienste halten. Er hat also mit seiner Pensionierung nicht seine ihm uebertragene Berechtigung verloren.
Beispiel: Mundartgottesdienst mit der Bibel für Schwoba

Über 25 Jahre lang hat Pfarrer Rudolf Paul in jeder freien Minute die Bibel ins Schwäbische übersetzt. In diesem Jahr ist sein Lebenswerk „Bibel für Schwoba“ nun erschienen. Wenn der 75-Jährige in Mundartgottesdiensten auf Schwäbisch predigt, ist die Kirche rappelvoll, so wie in Mauren bei Ehningen.

Weitere Informationen: „Bibel für Schwoba“ erschien 2008 im Verlag des Schwäbischen Albvereins e. V., ISBN 978-3-920801-59-9

Der nächste Mundartgottesdienst findet am Sonntag, 26.10.2008 in der Evangelischen Kirche in Trochtelfingen statt. Weitere Infos und Termine online unter www.schwaebischa-kirch.de

Quelle: Klick!
http://www.schwaebischa-kirch.de/index- ... age414.htm

Disclaimer: Jede Aehnlichkeit mit der evangelischen Kirche ist rein zufaellig. Umgekehrt gilt das ebenso. :wink:

42

#6 Beitrag von 42 » 04.01.2009, 17:54

Calamity im NACboard:

Balat, 2005: "I quit."

Leber, 2008: "You're fired."


You can't make this stuff up.

(So was kann man nicht erfinden).

Quintessenz: dem Kirchenvolk fehlt mangels einer Erlaeuterung des Vorgangs das Verstaendnis fuer so eine Nachricht.

GG001

#7 Beitrag von GG001 » 05.01.2009, 09:33

Nach dem Amtsverständnis der Neuapostolischen Kirche erlischt mit dem Ruhestand eines Amtsträgers nicht sein Amt, sondern der ihm erteilte Amtsauftrag. Gaben und Fähigkeiten bleiben erhalten.
Quelle: nak.org
Das Kirchenvolk weiss das doch schon lange (mindestens seit 2007) aus dem Internet in anderem Zusammenhang. Wozu es dann bei so einer Meldung noch einmal erklaeren?

Gaben und Fähigkeiten bleiben erhalten.
Der Herr hat's gegeben, der Herr hat's aber dennoch wieder genommen.

Katze

#8 Beitrag von Katze » 05.01.2009, 11:02

Guten Morgen,

so nun habe ich eine Antwort bekommen.

Ein Apostel behält sein Amt, auch wenn er seinen Auftrag nicht mehr aktiv ausübt. So lautet das Amtsverständnis unserer Kirche.
Daher ist es durchaus möglich, dass ein Amtsträger auch im Ruhestand noch seines Amtes enthoben werden kann.

lg Katze

dietmar

#9 Beitrag von dietmar » 05.01.2009, 11:09

so ist es,ganz einfach,logisch und unkompliziert,nichts Neues.

Katze

#10 Beitrag von Katze » 05.01.2009, 11:23

Was ich mir soeben überlege...

vielleicht hängt auch noch mehr dran, wie z.B. der finanzielle Aspekt. Ein Apostel bekommt im Ruhestand ja Rente, oder Pension. Wenn er nun nicht mehr im Amt ist, was ist dann damit...
Ob dies wohl weiterhin bezahlt wird, oder wenniger bezahlt wird, oder gar ganz gestrichen wird?

lg Katze

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