NaK-NRW-Monatsrundschreiben 02/10 hat geschrieben:
4. Richtlinien und Hinweise
4.1 Kirchenleitung
4.1.1 Spendung des Trausegens
Die Richtlinie ist in ESRA bis zur Vorsteherebene eingestellt. Sie regelt in Ergänzung
zu den Richtlinien für Amtsträger Voraussetzungen und Ablauf zur Spendung des
Trausegens sowie den Gestaltungsrahmen.
Werte Spender des Trausegens (Esraeliten), liebe Empfängniszubereitende,
in Ergänzung zu den göttlichen Gesetzen, den göttlichen Geboten, den urchristlichen Riten, den neuapostolischen Gebötlein, den nordrheinwestfälisch-neuapostolischen Amtsträgerrichtlinienparagrafen regelt ab Februar 2010 die temporäre
ESRA-Ergänzungslieferung zu den Richtlinien für Amtsträger sowohl die
Grund- und Zusatzvoraussetzungen, als auch den
Ablauf zur heilsvermittelnden Spendung des Trausegens und zusätzlich auch noch den, von neuapostolischen Aposteln kirchenrechtsgültig vorgegebenen
Gestaltungsrahmen für die kirchenrechtlich unselbständigen Satellitengemeinden der Bezirksapostel.
Die Botschaft, dass am Montag, den 28. Dezember 2009, in Berlin eine Zusammenkunft der Projektgruppe Ehe, Familie und Konkubinat stattfand ist doch bitte beileibe kein Zufall, (
Bap. berichtete]). „Befolgen wir die Botschaften und Aufrufe der göttlichen Verkündigung durch den Heiligen Geist! Wir sind aufgefordert, Heilsträger und Verkündiger der göttlichen Botschaften zu sein!“.
Dank solcher verlockenden Angebote (Gebötlein / Richtlinchen) der
Projektgruppe EFK der neuapostolischen Amtsträger, Heilsträger, Trausegensträger und „Verkündiger der göttlichen Botschaften“ zur Handreichung für die normalen Esraeliten (
Kultimultiplikatoren) aus dem mittleren Management dürfte die Ausweglosigkeit der na-amtlichen Beharrlichkeit noch beharrlicher verherrlicht werden.
Danke liebe richtlinierte, hinweisende und urtrausegensspendende NRW-Bezirkskirchenleitung für all das, was bis zur Vorsteherebene tiefgläubig empfangen, zu Herzen genommen und auf Konsumentenebene umzusetzen ist (mit Kopf, Herz und Hand).
shalom