Loreley 61 hat geschrieben:@Cemper - Ich habe mein Heftchen der ZJ zwar nicht mehr gefunden, aber der Name ist mir wieder eingefallen :Erwachet. Dann habe ich folgenden link gefunden, wonach sie Schläge (auch mit Stock und Rute) in genau diesem Heftchen mit Hinweis auf Gott und die Bibel für angemessen halten:
http://www.sektenausstieg.net/fragen/74 ... ml?start=2
Laut wikipedia sind die ZJ fast in allen Bundesländern eine KdöR. Also kann diese Bezeichnung nie und nimmer ein Qualitätsmerkmal sein - übrigens für keine Organisation, die diese Bezeichnung trägt. Noch schlimmer: Die Inhalte solcher Heftchen sind für alle zugänglich, auch für Vertreter unseres Staates, die es aber nicht für nötig erachten, aufgrund der UNO-Kinderrechte, die sie ja angeblich mittragen, einzugreifen. Bei der Lektüre des links über die ZJ habe ich noch mehr Verstösse gegen die UNO-Kinderrechte entdeckt. Vielleicht fragt S. Kranefeld (bezogen jetzt auf die ZJ) dann nicht ganz zu Unrecht: Schläft unser Staat? Haben Sie sich Kranefelds kleines Buch inzwischen durchgelesen - wenigstens das Vorwort? Ich weiß, wir sind hier alle nicht angemeldet, um über die ZJ zu diskutieren, ich wollte Ihnen auch nur kurz mitteilen, warum ich die Bezeichnung KdöR für kein "Gütesiegel" halte und das ich über die Laschheit des Staates doch ein wenig irritiert bin. Entweder man bekennt sich zu den Kinderrechten in vollem Umfang - auch in Bezug auf ALLE religiösen Gemeinschaften, oder man läßt es ganz bleiben. Während meiner unakademischen Hausarbeit ist mir Ihre Einlassung bezgl. neuap. RA, die ich konsultieren sollte, immer noch nicht klar geworden. Ich sehe auch keinen Grund irgendwelche Sektkorken knallen zu lassen, denn Ihre speziellen Einlassungen waren nie Thema meiner Beiträge.
Gute Nacht, schlafen Sie gut - Lory (die jetzt ebenfalls schlafen geht und das hiesige "Feld" wieder anderen und dem eigentlichen Thema überläßt)

@ Guten Morgen Loreley -
Sie verweisen auf eine Stelle, wonach sie (die Zeugen Jehovas) „Schläge (auch mit Stock und Rute) in genau diesem Heftchen mit Hinweis auf Gott und die Bibel für angemessen halten“. Die rechtliche Bewertung eines solchen Textes ist nicht so einfach. Handelt es sich hier um eine Aufforderung zu einer Straftat? Oder ist das nur die Äußerung einer verqueren erzieherischen Vorstellung? Sollte eine solche Äußerung strafbar oder Anlass zu irgendwelchen staatlichen Eingriffen sein? Überlegen Sie sich das mal.
Ihre Hinweise zum KdöR-Status der Zeugen Jehovas ist nicht „so ganz richtig“. Es gab zum Antrag dieser „Glaubensgemeinschaft“ auf Gewährung dieses Status längere gerichtliche Auseinandersetzungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Ich habe mich damit intensiv befassen müssen und dabei immer wieder neu so etwas wie Schüttelfrost bekommen. Ich kann diese Menschen schwer ertragen. Ganz ausgestanden ist die Sache - wenn ich das richtig sehe - noch nicht. Ich habe das nicht mehr genau verfolgt. Richtig ist, dass dieser Status in einigen Ländern verliehen wurde. Daraus kann man aber nicht - wie Sie es tun - ableiten, dass „diese Bezeichnung nie und nimmer ein Qualitätsmerkmal“ sein kann. Einige Qualitäten muss der Antragsteller schon nachweisen. Die Sache ist aber problematisch; ich meine, dass diese „Glaubensgemeinschaft“ diesen Status nicht bekommen darf. Ausführlich begründen kann ich das jetzt nicht. Nur ein Stichwort: Mangelnde Kooperationsbereitschaft mit dem Staat.
Zur UN-Kinderrechtskonvention: Ja - wenn man sich damit befasst, entdeckt man viel. Mir ging es auch so. Ich habe in Evangelischen Akademien an zwei oder drei Tagungen zur Kinderrechtskonvention teilgenommen, auf einer Tagung ein Referat erstattet und in zwei Fachzeitschriften Aufsätze dazu veröffentlicht. Dabei musste ich mich natürlich mit der Materie befassen.
Zu Kranefeld: Frau Kranefelds Buch habe ich nicht gelesen. Ich muss jeden Tag viel lesen und schreiben und deshalb etwas „wählerisch“ sein. Ich habe mir nur einige Auszüge im Internet angeschaut und hatte den Eindruck, dass zu Kranefelds Darstellungen vermutlich gesagt werden kann: Vieles ist richtig und stimmt doch nicht. Es wird viel tatsächlich vorhandener Mist aus der NAK - wenn ich das so sagen darf - zusammengetragen. Danach hat die Autorin einen großen Misthaufen. Und dann sagt sie: Dieser Misthaufen ist diese Kirche. So geht das aber nicht. Die umgekehrte Vorgehensweise wäre auch nicht überzeugend: Man trägt nur positive Punkte zusammen und sagt dann: Das ist die schöne Glaubensgemeinschaft NAK. Im Vergleich zu Kranefelds Büchlein sind die Arbeiten der Konfessionskundler viel besser.
Meine Empfehlung zu Gesprächen mit neuap. Juristen haben Sie - wie Sie schreiben - immer noch nicht verstanden. Vielleicht erkläre ich Ihnen das später einmal.
Cemper