
Verbindlich, im vorliegenden Fall greifen m. E. zwei verwaltungsrechtmäßige Betrachtungen. 1. Die Anbringung einer großflächigen privaten Werbemaßnahme kann als
Baumaßnahme beurteilt und beschieden werden. 2. Die Anbringung kleiner Werbeplakate kann, je nach Lage des Einzelfalles, genehmigt werden, für das der
Werber allerdings auch wesentlich geringere Gebühren aufwenden muss.
Nach meiner (zugegeben berlinspezifischen) Verwaltungserfahrung, wehren sich die verantwortlichen Bezirksbehörden zunehmend gegen eine
Überfrachtug des
öffentlichen Raumes mit Werbeplakaten.
Zwiespalt: Kohle machen mit großzügigen Genehmigungen oder Verzicht auf "
Kohle machen"? Die Stadtkassen sind leer...!
Wenn dann noch "
speziell" vorgetragene
Bürgerinteressen hinzukommen, dann knickt die Regionaladministration manchmal auch dann ein, wenn es sich, wie offensichtlich im vorliegenden Fall, um die Werbemaßnahme einer nicht anerkannten "Sonderkirche" handelt.
Gewiss, seit römischen Zeiten gilt: "
Geld stinkt nicht." Nach meinen Erfahrungen in der Regionalpolitik wird auch in diesen Niederungen ängstlich abgewogen. In welche Richtung? Na denen geht es nur um Mehreiten. Das nennt man dann Demokratie (
Herrschaft des Volkes).
Ich erinnere mich noch an die ernste Mahnung des
BAP Arno Steinweg (Niedersachsen und Westberlin): "Laßt die Welt nicht in
unsere Kirche." Steinweg dürfte sich im Grabe drehen wenn er erführe, dass "
unsere Kirche" es nun für nötig hält, beispielweise
Werbeplakate am Rheinufer anzubringen.
Mein Votum:
"Ein Bäcker der richtig knackige und lang anhaltend
genießbare Schrippen backt, der braucht keine Handzettel zu drucken."
Wat nu? Steinweg und Co. sind abgeschieden. Ich fürchte, Leber und Co müssene sich eher mehr um "
bewährte Schrippenrezepte" bemühen statt viel "Kohle" an Werbeagenturen zu verschwenden...!
LG vom Maximin
