Leserbrief von CiD (Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Esther Vietz):
Leserbrief wegen der Wegnahme des Nachdrucks „Wächterstimme vom 15.8.1960“ aus dem Angebot der Internetpräsenz „CiD“ von D. Heussner
Der Verlag Friedrich Bischoff (kurz VFB) ist der kircheneigene Verlag der Neuapostolischen Kirche. Zuvor gab es in Leipzig einen Verlag, der meines Wissens von Ap. Bornemann geleitet wurde und kirchliche Druckerzeugnisse veröffentlichte.
Als J. G: Bischoff 1930 Stammapostel wurde, lag es nahe und vor allem in seinem Interesse, einen kircheneigenen Verlag direkt an seinem Wohnort in Frankfurt zu haben. Die formelle Leitung des Verlags oblag seinem 1909 geborenen Sohn Friedrich, der jahrzehntelang Geschäftsführer dieses Verlags war. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass der VFB nicht nur NAK-bezogene Publikationen veröffentlicht.
Für alle Publikationen innerhalb Deutschlands gilt das deutsche Gesetz über Urheberrechte /UrhG), das 1965 entstand und bisher in einigen wenigen Punkten geändert wurde. Ihm zufolge sind – vereinfacht gesagt – Werke von Autoren erst 70 Jahre nach deren Tod „frei“, d.h. das UrhG schützt solche Werke nicht mehr. Das UrhG kennt den Begriff „Veröffentlichungsrecht“, er ist aber dem „Verwertungsrecht“ faktisch untergeordnet.
Mit der Aufforderung des VFB (Abteilung „Rechte und Lizenzen“) an die Internetpräsenz CiD, die „Wächterstimme“ vom 15.8.1960 aus ihrem Angebot herauszunehmen, hat der VFB lediglich die Einhaltung der ihm zustehenden Rechte eingefordert. Formell ist der VFB im Recht. Jede ernsthafte Diskussion kommt nicht umhin, diesen offensichtlichen Sachverhalt anzuerkennen.
Der tiefere Sinn des Schutzes von Urheberrechten ist auch der wirtschaftliche Gesichtspunkt. Es gilt, wirtschaftliche und finanzielle Nachteile des Rechteinhabers zu vermeiden, die dadurch entstehen könnten, dass Dritte von dessen intellektuellen Leistungen zu dessen Lasten profitieren.
Eine Diskussion nach der geistigen (intellektuellen) Höhe der kircheneigenen Erzeugnisse des VFB zeitigte vermutlich interessante Ergebnisse, sie sprengte jedoch den Rahmen dieses Beitrags. Von einer wirtschaftlichen Verwertung des Nachdrucks der genannten „Wächterstimme“ durch CiD kann keine Rede sein. Die Internetpräsenz CiD bietet ihren LeserInnen wertvolle Beiträge, auch aus der Vergangenheit der NAK. Meistens handelt es sich um Beiträge und Veröffentlichungen von Originalen, die bei einigen wenigen Menschen (meist NAK-Mitgliedern) in Form von alten abgegriffenen Büchern
vorhanden sind und aller Wahrscheinlichkeit nach im Müll landen. Mit Hilfe von moderner Technik (Internet, PDF-Dateien, usw.) ist es möglich, diese Publikationen als Nachdrucke einer interessierten Leserschaft anzubieten und die Werke hinsichtlich ihres Inhalts auf diese Weise zu erhalten.
Es ist unbestritten, dass die o.g. Aufforderung des VFB eine klare rechtliche Grundlage hat. Die Diskussion kann daher nur die nachstehenden Fragen berühren:
1.
Wie steht es NAK-intern (einschl. des VFB) um die ernsthafte Aufklärung der jüngeren NAK-Vergangenheit?
2.
Glaubt wirklich jemand noch ernsthaft an die „Botschaft“? Jesus sagte klipp und klar, dass „Zeit und Stunde“ seiner Wiederkunft unbekannt sind. Mit „Zeit“ ist ein unbestimmter Zeitraum gemeint, mit „Stunde“ eine für damalige Verhältnisse genaue Zeitangabe. Mit anderen Worten: die Wiederkunft des Sohnes Gottes lässt sich weder ungefähr noch genau berechnen.
3.
Warum schleppt die NAK immer noch diesen Ballast der „Botschaft“ mit sich herum, anstatt sich seiner zu für immer zu entledigen?
Die oben genannte Aufforderung des VFB lässt sich zu einem Bumerang verwerten: Der VFB beruft sich im konkreten Fall auf geltendes Recht. Auf welcher Rechtsgrundlage stand er, als er 1935 das Buch „Die Vollendung“ herausgab, dessen Autor J.G. Bischoff war? Heute ist klar, dass damals Plagiat vorlag; J.G. Bischoff schrieb große Teile des Buchs ab. Es wird mit zweierlei Maß gemessen. Ach daran ist zu erinnern.
Nach den mir vorliegenden Informationen haben viele LeserInnen von CiD das beanstandete Dokument heruntergeladen. Fordert der VFB dieses Dokument von diesem Personenkreis zurück bzw. verlangt er von diesen Personen eine persönliche Erklärung zur Vernichtung der PDF-Datei. Wer „A“ sagt, muss bekanntlich auch „B“ sagen.
An Stelle des aus dem Angebot genommenen Dokuments steht nun ein Mahnmal, das in Richtung VFB zeigt. Wollte er das wirklich?
Nach deutschem Recht müssen Verlage je ein Exemplar ihrer Erzeugnisse an Universitätsbibliotheken und andere staatlichen Bibliotheken liefern. In diesen Institutionen stehen diese Exemplare jedem Bürger zur Einsicht zur Verfügung; sogar Kopien darf man auf eigene Kosten anfertigen; auch Fernleihe ist möglich. (Hervorhebung durch centaurea)
Vor dem Hintergrund dieser Art der Verfügbarkeit und der Tatsache, dass die Internetpräsenz CiD keine finanziellen Interessen im Zusammenhang mit der beanstandeten Veröffentlichung vertrat, verkommt der Schritt des VFB zur Lachnummer; er ist unüberlegt und wenig zielführend.
Als Nebenbemerkung verweise ich auf die ernsthaft vorgetragenen Anweisungen in Ämtergottesdiensten, das „Amtsblatt“ (früher) und die „Leitgedanken“ vor allen Personen (auch der Ehefrau) zu verschließen. Welch hohe Erkenntnis!
Interessanterweise waren diese Druckerzeugnisse nicht als „vertraulich“ oder „top secret“ eingestuft und als solche gekennzeichnet. Auch damals hätte sich jede Person diese VFB-Erzeugnisse in öffentlichen Bibliotheken ausleihen und Einblicke in die Monatsblätter nehmen können.
Ich wünsche den Verantwortlichen im VFB die Fähigkeit und Gelassenheit, souverän mit der Veröffentlichung von Nachdrucken von ehemals VFBeigenen Publikationen umzugehen. Die Berufung auf geltendes Recht und dessen Einforderung ist die eine Seite, die andere Seite ist die Notwendigkeit sachgerechter und nachvollziehbarer Aufklärung der Ereignisse der NAK. Die Mitglieder haben ein Recht, diesbezügliche Informationen unzensiert zu erhalten. Wie schrieb die CiD-Redaktion richtig: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit“ (Immanuel Kant).
Folgt man der immer noch aktuellen Behauptung der NAK, dass sie Gottes Wort verkündet in Wort (Predigt) und in ihren Schriften, drängt sich die Frage auf: Warum verweigert die NAK und der ihr angeschlossene VFB anderen Menschen das Wort Gottes?