BF-NAK.com - Gründungsversammlung
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
Ich schlage vor, wir führen unsere "Berichterstattung" hier fort und verlagern somit das Thema "Löschung von Eintragungen" nach hier.
Thomas
Thomas
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
wann findet denn nun die Gründungsversammlung statt??
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
Dietmar.dietmar hat geschrieben:wann findet denn nun die Gründungsversammlung statt??
Dies hat Thomas schon öffentlich geäußert.
Er hat Ort und Zeitraum genannt, wo das Treffen stattfindet.
Lies dich durch...
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
als sicher galt weder termin noch veranstaltungsort...
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
..denke es war im Badischen vorgesehen, aber Thomas wird uns auf die Sprünge helfen...dietmar hat geschrieben:als sicher galt weder termin noch veranstaltungsort...
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
Die Gründungsversammlung ist den Mitgliedern bekannt. Hier in diesem Forum gebe ich wie schon mehrfach mitgeteilt keine Daten bekannt. Also registrieren (nicht aus Jux und Dallerei) und die Informationen kommen. Thomas
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
Kannst Du mir schreiben, wann und wo ich was veröffentlicht habe?google hat geschrieben:Dietmar.dietmar hat geschrieben:wann findet denn nun die Gründungsversammlung statt??
Dies hat Thomas schon öffentlich geäußert.
Er hat Ort und Zeitraum genannt, wo das Treffen stattfindet.
Lies dich durch...
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
na kaiserslautern wr auch mal im gespräch im januar
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung

hier einige Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Titel 2, Untertitel 1 (Vereine).
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts. (§ 21 BGB)
Die Eintragung eines Vereins der in § 21 bezeichneten Art in das Vereinsregister hat bei dem Amtsgericht zu geschehen, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. (BGB § 55)
Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt. (BGB, § 56)
(1) Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll. (BGB § 57, Abs. 1)
Die Satzung soll Bestimmungen enthalten:
1. über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
2. darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
3. über die Bildung des Vorstandes,
4. über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse. (§ 58 BGB)
MfG Maximin

Zuletzt geändert von Maximin am 13.01.2012, 13:13, insgesamt 4-mal geändert.
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
Es gibt eingetragene Vereine und nicht eingetragene Vereine. Wir werden uns für den letzteren entscheiden, das hatte ich schon mal geschrieben.
Zuletzt geändert von Thomas am 13.01.2012, 12:56, insgesamt 1-mal geändert.