"Werden die Gebietskirchen 'Kritiker' - Mitglieder, welche die Lehre der NAK nicht mittragen und die nicht freiwillig gehen - exkommunizieren"?
Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
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Udo
Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
Herzlichen Dank für die vielfältigen Antworten
"Werden die Gebietskirchen 'Kritiker' - Mitglieder, welche die Lehre der NAK nicht mittragen und die nicht freiwillig gehen - exkommunizieren"?
"Werden die Gebietskirchen 'Kritiker' - Mitglieder, welche die Lehre der NAK nicht mittragen und die nicht freiwillig gehen - exkommunizieren"?
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tergram
Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
Udo,
diese Frage werden dir letztlich nur die Gebietskirchen zuverlässig beantworten können. Dein gesunder Menschenverstand und alle Erfahrung sagt dir aber doch sicher, dass die Wahrscheinlichkeit eines Ausschlusses sehr gering ist. Die Ausschlussgründe sind dir aus den Statuten der Gebietskirche bekannt - im Zweifel würde ich den Herrn Gebietskirchenpräsidenten anschreiben und nachfragen.
Es sei denn, der Betreffende ist Amtsträger der NAK. Von diesen darf die Kirche zu Recht erwarten, dass sie hinter der offiziellen Kirchenlehre stehen. Loyalitätsgebot, du verstehst?
Zeit- und nervensparender ist sicherlich ein freiwilliger Austritt - entweder durch Tod oder Erklärung beim Amtsgericht.
Unabhängig davon verstehe ich den Sinn deiner Frage nicht. Die Entscheidung für oder gegen eine Kirche macht man doch an seinem Gewissen fest und nicht an irgendwelchen taktischen Überlegungen oder Gebühren, oder?
diese Frage werden dir letztlich nur die Gebietskirchen zuverlässig beantworten können. Dein gesunder Menschenverstand und alle Erfahrung sagt dir aber doch sicher, dass die Wahrscheinlichkeit eines Ausschlusses sehr gering ist. Die Ausschlussgründe sind dir aus den Statuten der Gebietskirche bekannt - im Zweifel würde ich den Herrn Gebietskirchenpräsidenten anschreiben und nachfragen.
Es sei denn, der Betreffende ist Amtsträger der NAK. Von diesen darf die Kirche zu Recht erwarten, dass sie hinter der offiziellen Kirchenlehre stehen. Loyalitätsgebot, du verstehst?
Zeit- und nervensparender ist sicherlich ein freiwilliger Austritt - entweder durch Tod oder Erklärung beim Amtsgericht.
Unabhängig davon verstehe ich den Sinn deiner Frage nicht. Die Entscheidung für oder gegen eine Kirche macht man doch an seinem Gewissen fest und nicht an irgendwelchen taktischen Überlegungen oder Gebühren, oder?
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Udo
Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
tergram
danke für deine Antwort. Ich sehe meine Frage nicht auf persönliches Verhalten (Austritt: JA/NEIN) beschränkt/bezogen. Da kann Jeder für sich (s)eine Entscheidung treffen.
Meine Frage zielt auf das mögliche Verhalten der NAK. Wird die NAK es in Erwägung ziehen, Kritiker mit einem Kirchenausschlußverfahren zu belegen? Wenn ja, was bedeutet das für die NAK? Wie groß wäre der Schaden für die NAK?
Nach Bischoff wurde meines Erachtens diese Option nicht mehr gezogen. Ein Nachfragen bei der KL halte ich für nicht sinnvoll, weil es keine einheitlichen, verbindlichen Antworten geben würde. Ich denke, die NAK KL könnte sich diese Art der negativ Werbung in Europa, explicit in Deutschland nicht leisten.
Beste Grüße
Udo
danke für deine Antwort. Ich sehe meine Frage nicht auf persönliches Verhalten (Austritt: JA/NEIN) beschränkt/bezogen. Da kann Jeder für sich (s)eine Entscheidung treffen.
Meine Frage zielt auf das mögliche Verhalten der NAK. Wird die NAK es in Erwägung ziehen, Kritiker mit einem Kirchenausschlußverfahren zu belegen? Wenn ja, was bedeutet das für die NAK? Wie groß wäre der Schaden für die NAK?
Nach Bischoff wurde meines Erachtens diese Option nicht mehr gezogen. Ein Nachfragen bei der KL halte ich für nicht sinnvoll, weil es keine einheitlichen, verbindlichen Antworten geben würde. Ich denke, die NAK KL könnte sich diese Art der negativ Werbung in Europa, explicit in Deutschland nicht leisten.
Beste Grüße
Udo
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Brombär
Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
Udo hat geschrieben:
Ein Nachfragen bei der KL halte ich für nicht sinnvoll . . .
Udo,
Sie brauchen sich nicht zu sorgen damit bei der KL. schlafende Löwen zu wecken.
Dort hat man schon lange erkannt, dass auch ein schwarzes Schaf Milch und Wolle geben kann.
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tosamasi
Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
Das denke ich nicht. Eher könnte man dort denken, dass ein schwarzes Schaf seinen Hintern im warmen Stall wärmt und danach -ohne einen Tropfen Milch oder einen Zentimeter Wolle gegeben zu haben- das Weite sucht. 
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Adler
Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
In einer Herde schwarzer Schafe, ist das weiße, das schwarze . . .
LG Adler
LG Adler
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Brombär
Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
Adler hat geschrieben:In einer Herde schwarzer Schafe, ist das weiße, das schwarze . . .![]()
LG Adler
Genau an der Stelle müssen wir tiefer graben !
@tosamasi
wer sich im NAK-Stall noch den Hintern wärmen will, ist nicht schwarz. Ihm kann noch geholfen werden.
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Maximin
Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
vielen Dank für Deine herzerfrischenden Lieder. So wünschte man sich die Welt und wenn schon nicht die ganze Welt, dann doch wenigstens die christlichen Glaubens- und Lebenswelten.
Herzlichst, Dein alter Freund Micha
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tosamasi
Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
Aahh...was meintest du dann mit "Milch und Wolle"?Brombär hat geschrieben: @tosamasi
wer sich im NAK-Stall noch den Hintern wärmen will, ist nicht schwarz. Ihm kann noch geholfen werden.