Loreley 61 hat geschrieben:[...] Nicht auszudenken, wenn Oma Erna mit ihrem stets treuen Opfer auch noch von dem Millionen-Desaster erfährt, denn es könnte ja sein, dass dann selbst Oma Erna aus der ersten Bank ihr Scherflein lieber etwas zurück hält.
LG, Lory
Hallo Lory,
du meinst, Oma Erna denkt sich: " Besser Brot, statt Leber."



Aber mal etwas ernsthafter. Zwischen Vergebung und dem Strafrecht, besteht schon ein gewaltiger Unterschied.
Das eine ist eine Übertretung der Gesetzte, welche zum geordneten Miteinander der Bürger geschaffen wurden. Werden diese übertreten, kommt es zu einer strafrechtlichen Verfolgung und zur Verurteilung. Hierauf hat der Geschädigte meist keinen oder nur geringen Einfluss. Man hat schon oft erlebt, dass es selbst dann zu einer Anklage und Verurteilung kam, wenn der Geschädigte seine Anzeige zurückzog.
Das Andere ist eine persönliche Sache zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten. Trotz Strafverfahren und Verurteilung, kann (nach NAK-Lehre MUSS) der Geschädigte dem Schädiger vergeben. Der Schädiger hat gegen den Geschädigten gesündigt und nur der Geschädigte kann ihm dafür Vergebung aussprechen.
So ist das


LG Adler