Randali,Randnotiz hat geschrieben:Cempi,
wir können uns darüber gern mal Aug in Aug unterhalten.
Aber sie haben ja anscheinend keins.
Ach, vielleicht sollte ich doch mal nach Zürich fliegen und nach Ihnen ausrufen lassen.
das sollten Sie tun. Und dann schauen Sie mir "ins Auge". Ich habe eins und einen herzlich-offenen Blick. Sehen Sie hier: KLICK.
Zu Ihrer Bemerkung gestern Abend, dass ich vielleicht etwas von teleologischer Auslegung gehört habe: Ja, habe ich. Das wollte ich gestern Abend aber nicht mehr schreiben; es war zu spät. Deshalb: Ich habe mal vor 100 Jahren in Göttingen bei Diederichsen in einem Rechtsmethodik-Seminar gesessen. Später habe ich auch etwas über die Bedeutung der historischen Auslegung für das Sozialstaatsverständnis des GG geschrieben - im Anschluss an Wolfgang Abendroth. Haben Sie von dem schon mal was gehört? Man kann man das im Internet nachlesen; klicken Sie mal die Bibliothek des Deutschen Bundestags oder des BVerfG an. Da können Sie das evtl. finden.
Ansonsten: Eröffnen Sie doch mal in dem von Ihnen verantworteten Superillu-Forum einen einschlägigen Thread. Titelvorschlag: Kirchenverfassung und Verfassung der Gläubigen.
Herzlichst
Cempi