Der Prozess - NAK gegen Herrn Schlangen, Mitherausgeber von CANITIES-News
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Re: Der Prozess
Wie mein Beispiel aus Bad-Ragaz zeigt, dürfte es auf Predigten (oder Zitaten hieraus) kein Urheberrecht geben. Zumal dann ja eigentlich der HL. Geist klagen müßte - schließlich ist er der Urheber (laut NAK).
Unsere Gedanken und Gefühle werden durch unsere Überzeugungen geformt.
Was du tief in dir und oft unbewusst denkst, das zeigt die größte Wirkung in deinem Leben.
Brauche nichts ... wünsche alles ... und wähle, was sich zeigt!
______
Namaste
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Re: Der Prozess
Ich fürchte, wenn das jemand vor Gericht behauptet, verfügen die Richter gleich einen Einsatz der Herren mit den Jacken ohne Ärmel... 

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Re: Der Prozess
Das ist richtig - aber man kann ja fast alles therapieren. Besonders bei Realitätsverlust und Wahrnehmungsstörungen ist das auch notwendig. 

Unsere Gedanken und Gefühle werden durch unsere Überzeugungen geformt.
Was du tief in dir und oft unbewusst denkst, das zeigt die größte Wirkung in deinem Leben.
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Re: Der Prozess
Spaß beiseite - ich würde bei einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch die Beklagten genau so argumentieren. Zufällig weiß ich, dass damals der Betreiber der Bad Ragazer Seite genau dies Herrn Johanning mitgeteilt hat - Daraufhin kam nichts mehr zurück.
Herr Schlangen kann ja nichts dafür, wenn die NAK behauptet der HL. Geist würde durch die AT reden. Vielleicht lassen sie wenigstens Gottes Geist als Zeugen auftreten.
Ich bezweifele allerdings, dass er kommt. So war er heute ja offenbar auch nicht in Bochum. 



Unsere Gedanken und Gefühle werden durch unsere Überzeugungen geformt.
Was du tief in dir und oft unbewusst denkst, das zeigt die größte Wirkung in deinem Leben.
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Namaste
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Re: Der Prozess
Zum Urheberrecht bei Predigten gibt's eine Meinung der EKD; siehe hier ! (Seite 16)
Re: Der Prozess
Comment,
das ist interessant. Die Predigt wird in der EKD - und wohl nicht nur dort - als das Arbeitsergebnis einen Pfarrers o.ä. gesehen, also als ein eigenständiges geistiges Werk. Das ist vernünftig.
Die NAK argumentiert bei ihren Predigten aber aus der anderen Ecke - sie behauptet unverändert, dass trotz gelegentlicher und unvermeidbarer menschlicher Einflüsse die Predigt i.W. aus dem Geist Gottes erweckt wird. Der NAK-Predigt liegt also kein Arbeitsergebnis der Bemühungen eines Geistlichen zugrunde. Nicht umsonst gibt es keine schriftlich ausgearbeitete Predigt, es gilt das jeweils aktuell erweckte und durch einen Menschen ausgesprochene Wort.
(Zitat) Der neuapostolische Gottesdienst beginnt mit einem Gebet. Das anschließende Dienen der Amtsträger am Altar geschieht in freier Predigt, ohne Manuskript. Zur Vorbereitung auf den Gottesdienst dienen die von der Kirchenleitung herausgegebenen Leitgedanken, die das vorzulesende Textwort aus der Heiligen Schrift sowie einige wenige weiterführende Gedanken dazu enthalten. Die beauftragten Amtsträger vertrauen auf die Kraft des Heiligen Geistes. Jesus drückt es in der Bibel so aus: "Denn ihr seid es nicht, die da reden, sonders eures Vaters Geist ist es, der durch euch redet." Auf dieses alte Wort verlassen sich die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche auch heute. (Zitatende) Quelle: http://www.nak.org/de/kennenlernen/gottesdienste/
Lässt sich darauf ein Urheberrechtsanspruch ableiten? Ich meine - nein.
Ergänzend: Es ging beim heutigen Termin in Bochum nicht nur um Predigten bzw. Auszüge daraus, sondern auch um die Verwendung von Bildern aus Gottesdiensten etc. Einzelheiten können auf der canities-Seite nachgelesen werden.
das ist interessant. Die Predigt wird in der EKD - und wohl nicht nur dort - als das Arbeitsergebnis einen Pfarrers o.ä. gesehen, also als ein eigenständiges geistiges Werk. Das ist vernünftig.
Die NAK argumentiert bei ihren Predigten aber aus der anderen Ecke - sie behauptet unverändert, dass trotz gelegentlicher und unvermeidbarer menschlicher Einflüsse die Predigt i.W. aus dem Geist Gottes erweckt wird. Der NAK-Predigt liegt also kein Arbeitsergebnis der Bemühungen eines Geistlichen zugrunde. Nicht umsonst gibt es keine schriftlich ausgearbeitete Predigt, es gilt das jeweils aktuell erweckte und durch einen Menschen ausgesprochene Wort.
(Zitat) Der neuapostolische Gottesdienst beginnt mit einem Gebet. Das anschließende Dienen der Amtsträger am Altar geschieht in freier Predigt, ohne Manuskript. Zur Vorbereitung auf den Gottesdienst dienen die von der Kirchenleitung herausgegebenen Leitgedanken, die das vorzulesende Textwort aus der Heiligen Schrift sowie einige wenige weiterführende Gedanken dazu enthalten. Die beauftragten Amtsträger vertrauen auf die Kraft des Heiligen Geistes. Jesus drückt es in der Bibel so aus: "Denn ihr seid es nicht, die da reden, sonders eures Vaters Geist ist es, der durch euch redet." Auf dieses alte Wort verlassen sich die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche auch heute. (Zitatende) Quelle: http://www.nak.org/de/kennenlernen/gottesdienste/
Lässt sich darauf ein Urheberrechtsanspruch ableiten? Ich meine - nein.
Ergänzend: Es ging beim heutigen Termin in Bochum nicht nur um Predigten bzw. Auszüge daraus, sondern auch um die Verwendung von Bildern aus Gottesdiensten etc. Einzelheiten können auf der canities-Seite nachgelesen werden.
Re: Der Prozess
Hier ist der Rechtsanwalt:
https://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/es ... rnd-lorenz
https://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/es ... rnd-lorenz
Re: Der Prozess
tergram,
es ist m.E. die Glaubensebene von der Faktenebene zu unterscheiden. Eine Glaubensangelegenheit wie hier 'die Predigt ist aus heiligem Geist' ist nicht justiziabel. Ein Jurist sieht das Faktum: da hat ein Mensch geredet, und was er gesagt hat, ist zunächst einmal dessen geistiges Eigentum. Völlig nebensächlich ist doch, ob dieser Mensch aufgrund irgend welcher behaupteter oder vielleicht sogar wirklich stattgefundener Eingebungen sein 'Redeprodukt' geschaffen hat. Danach hat der Prediger ein Schutzrecht auf seiner Seite.
Eine andere Frage ist, ob die NAK sich selbst treu bleiben will. Sie tritt m.E. vor ihren Gläubigen nicht kongruent auf, wenn sie auf der einen Seite von diesen fordert, sie sollten die Predigt doch bitte als vom hG stammend annehmen, dann aber, wenn es ihr besser ins strategische Konzept passt, diese Predigt als das bezeichnet, was sie ist, nämlich ein schutzwürdiges Produkt ihres Predigers.
Ich denke nicht, dass die Kirche selbst einen Anspruch auf Schutz der Predigten hat, es sei denn die einzelnen Prediger haben ihr exklusiv die Rechte an den Predigten eingeräumt. In der Regel kenne ich es nicht so, dass die Prediger ihre Rechte an die Kirche abgetreten hätten - per Automatik dürfte da nichts laufen.
Com.
es ist m.E. die Glaubensebene von der Faktenebene zu unterscheiden. Eine Glaubensangelegenheit wie hier 'die Predigt ist aus heiligem Geist' ist nicht justiziabel. Ein Jurist sieht das Faktum: da hat ein Mensch geredet, und was er gesagt hat, ist zunächst einmal dessen geistiges Eigentum. Völlig nebensächlich ist doch, ob dieser Mensch aufgrund irgend welcher behaupteter oder vielleicht sogar wirklich stattgefundener Eingebungen sein 'Redeprodukt' geschaffen hat. Danach hat der Prediger ein Schutzrecht auf seiner Seite.
Eine andere Frage ist, ob die NAK sich selbst treu bleiben will. Sie tritt m.E. vor ihren Gläubigen nicht kongruent auf, wenn sie auf der einen Seite von diesen fordert, sie sollten die Predigt doch bitte als vom hG stammend annehmen, dann aber, wenn es ihr besser ins strategische Konzept passt, diese Predigt als das bezeichnet, was sie ist, nämlich ein schutzwürdiges Produkt ihres Predigers.
Ich denke nicht, dass die Kirche selbst einen Anspruch auf Schutz der Predigten hat, es sei denn die einzelnen Prediger haben ihr exklusiv die Rechte an den Predigten eingeräumt. In der Regel kenne ich es nicht so, dass die Prediger ihre Rechte an die Kirche abgetreten hätten - per Automatik dürfte da nichts laufen.
Com.
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Re: Der Prozess
Aha - dann müßte also die Predigt-Person selbst klagen und nicht die NAK, NAKI oder die NAK-NRW? Ist das so richtig? Wäre jedenfalls ein sachdienlicher Hinweis für die canities - Betreiber, falls da noch was kommt. Danke!
LG, Lory
LG, Lory
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Re: Der Prozess
In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, ob es rechtens ist, wenn die Kirche ihren Gläubigen bzw. Gd-Besuchern ein generelles Fotografierverbot auferlegt (das Fotografieren ist nur den von der Kirchenleitung bestimmten Personen gestattet)? Dabei geht es nicht um das Fotografieren von Kunstgegenständen etc., sondern um das Festhalten von Bildern der Gemeinde unmittelbar vor dem Gottesdienst bzw. bei entsprechenden Amtswechseln oder Chorvorträgen während des Gottesdienstes.