Michl, ich glaube nicht, dass es ums aufpeppen ging, aber ich will mich da nicht streiten, denn ich habe von diesem Sachgebiet nicht viel Ahnung. Dennoch möchte ich zumindest meine Gedanken, oder meine Meinung dazu äußern. Recht sprechen tun andere - nämlich die Gerichte.
Mit freundlicher Genehmigung setze ich hier mal einen interessanten Text ein:
Wenn man sich die Bilder, die im Zusammenhang mit der NAK auf CN veröffentlicht wurden, anschaut, wird einem schnell klar, dass die nicht von NAKI genehmigten Bilder "Beweischarakter" haben und unter das Zitierrecht fallen.
M.K. hat doch mit dem Link auf
http://www.nak-duesseldorf.de/.../view- ... rss-called... ein hervorragendes Beispiel geliefert:
Schaut Euch das Bild einmal an... - Irgendeine Idee, warum die NAK nicht will, dass die Öffentlichkeit davon erfährt - bzw. von dem dazugehörenden Kinder-GD?
Und wenn Koch bei CN nicht auf den Cache verlinked hätte, sondern auf die Seite, auf der der zu dem Bild gehörende Artikel ("Lasst die Kindlein zu mir kommen?" vom 25.09.2012) erschienen ist [
http://www.canities-news.de/.../kinder- ... end-in-der.../] würde noch etwas deutlich:
Der von der NAK veröffentlichte Titel hatte ursprünglich mehr Bilder (und einen anderen Text!) - Es ist beweisbar (u.a. durch Zeugenaussagen), dass Frank Schuldt den Beitrag "entschärft" hat, nachdem die Kritik auf CN erschienen ist. Der CN-Beitrag wirkt (vor allem ohne die Bilder) so, als habe FCS ihn sich aus den Fingern gesogen.
Bis soweit. Es wird deutlich, dass es wichtig sein kann ein Bild als Beleg zuhaben und damit fallen sie meines Erachtens unter den Begriff Bildzitat. (also nicht zum aufpeppen)
Vielleicht hat das Gericht der NAK sogar einen Gefallen getan, zunächst einmal die Urheberrechtsfrage nicht zu verhandeln, bezw. abzuschmettern, denn dann wären vieler solcher Dinge (Entschärfung von Texten) wohl aufgefallen/rausgekommen und das kann eigentlich nicht im Sinne der NAK sein.
Sollte die Frage der Urheberrechte von Seiten der Klägerin (NAK) nochmals angegangen werden, so kann es m.E. durchaus sein, dass sie vielleicht in einigen wenigen Punkten Recht bekommt, aber wie ist dann die Kostenverteilung? Nehmen wir an, es ginge um 50 Urheberrechtsfragen und in 5 solcher Klagepunkte bekommt die NAK sogar Recht, 45 werden dagegen abgeschmettert (Zitierrecht)– dann trägt die NAK Kosten in Höhe von 90% und die Gegenseite 10%, ist das richtig so?. Ist nur ein Beispiel. Oder sie reicht überhaupt nur ganz wenige Urheberrechtsfragen ein (von ursprünglich sehr vielen – geht das überhaupt noch, diese Reduzierung?), wo eventuell eine Chance aufs „recht kriegen“ besteht. Dann sind dennoch alle anderen Bilder und Fotos legal benutzt worden und können stehen bleiben. Das sind nur Spekulationen und Zahlen meinerseits und es bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten.
LG, Lory
Unsere Gedanken und Gefühle werden durch unsere Überzeugungen geformt.
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Brauche nichts ... wünsche alles ... und wähle, was sich zeigt!
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Namaste