Werter Rolf,Daraus kann man schließen, dass wohl eher kein religiöser Hintergrund (bei den Richtern) vorhanden ist.
möchten Sie wirklich ein Gerichtswesen in Deutschland, das durch 'religiösen Hintergrund' geprägt wäre? Etwa eine Kammer katholisch, die nächste evangelisch orientiert, die dritte muslimisch? Und wo wollen Sie eine 'gerechtes Urteil' für neuapostolische Kläger oder Beklagte her haben?
Es ist erfreulicher Weise in unserem Land so geregelt, dass die Richterschaft frei von weltanschaulich orientierten Menschengruppen zu arbeiten hat.
Ich sehe in der Anmerkung des Gerichts 'Opium für's Volk' eine zulässige Bezugnahme auf eine allgemeine Redewendung in der Öffentlichkeit, was Religionen angeht.
Im Übrigen: das Kritisieren der Kammer bringt gar nichts. Sie hat entschieden, und damit ist die Sache aus der Welt, es sei denn, die Klägerin fechtet weiter auf höherer Instanz unter Inkaufnahme des Risikos, dass sie wieder abgewiesen werden könnte.
FG
Com.