Brombaer hat geschrieben:Die NAK will in die ACK! Ja, aber bitte ohne gemeinsames Abendmahl. Die exklusive Apostelbeauftragung darf nicht in Frage gestellt werden. Dabei bleibt`s!
Nur eine kleine Ergaenzung: Es geht
beiderseits (!) nicht nur um das Abendmahl. Beide Seiten sehen keine Grundlage fuer Gottesdienste oder Segenshandlungen unter gemeinsamer Beteiligung der NAK und einer der christlichen Kirchen. Ein wesentlicher Hinderungsgrund ist offensichtlich das exklusive Amtsverstaendnis der neuapostolischen Kirche,
demzufolge Aemter mit entsprechender Amtsmacht nur vom (neuapostolischen) Apostelamt eingesetzt werden koennen. Aemter in anderen Kirchen sind dem gegenueber defizient.
5. Glaubensartikel:
Ich glaube, dass die von Gott für ein Amt Ausersehenen nur von Aposteln eingesetzt werden, und dass aus dem Apostelamt Vollmacht, Segnung und Heiligung zu ihrem Dienst hervorgehen.
http://www.nak.org/de/glaube-kirche/glaubensbekenntnis/
Amt und Apostolat hängen unmittelbar zusammen; nur dort, wo das Apostelamt wirkt, kann es folglich auch ein geistliches Amt geben.
http://www.nak.org/fileadmin/download/p ... n_GA_d.pdf
Erinnert sei in diesem Zusammenhang ebenfalls an die Aussage eines inzwischen wieder der neuapostolischen Kirche angehoerenden Herrn, der auch evangelische Theologie studiert hat, in der er von "Schrumpfsakramenten" in christlichen Kirchen spricht. Die Haltung der neuapostolischen Kirche zu "gemeinsamen Sakraments- und Segenshandlungen" wird daraus verstaendlich.
Zu den angesprochenen gemeinsamen Veranstaltungen haben beide Seiten klar Stellung bezogen. Meines Wissens gilt noch immer unveraendert eine von der NAK schon im Jahr 2001 veroeffentlichte Verlautbarung, in der es u.a. heisst
(12.07.2001) Zürich. Die Neuapostolische Kirche verschließt sich nicht generell einer Beteiligung an ökumenischen Veranstaltungen, also Aktivitäten, die Kirchen und christliche Religionsgemeinschaften gemeinsam durchführen. Auf Grund unterschiedlicher Auffassungen in wesentlichen Lehraussagen beteiligt sich die Neuapostolische Kirche jedoch nicht an gemeinsamen Gottesdiensten, Sakraments- und Segenshandlungen. Damit scheiden auch weiterhin gemeinsame Abendmahlsfeiern oder Taufhandlungen sowie Segensspendungen bei Trauungen oder Beerdigungen aus. (Nicht mehr unter der ehemals angegebenen URL
http://www.neuapostolischekirche.de/new ... 2-8-d.html im Internet)
Noch verfuegbar ist hingegen das ehemals von Herrn Kuehnle verfasste und inhaltlich weitgehend aehnliche Schreiben (2006) "
Hinweise für die Beteiligung der Neuapostolischen Kirche an ökumenischen Veranstaltungen" (PDF), das klare Absagen an gemeinsame Handlungen enthaelt.
Auf Grund unterschiedlicher Auffassungen in wesentlichen Lehraussagen beteiligen wir uns nicht an gemeinsamen Gottesdiensten, Sakraments- und Segenshandlungen. Damit scheiden auch weiterhin gemeinsame Abendmahlsfeiern oder Taufhandlungen sowie Segensspendungen bei Trauungen oder Beerdigungen aus.
Die neuapostolische Kirche gestattet darin Geistlichen anderer Konfessionen netterweise, mit inhaltlichen Einschraenkungen und am Ende der Veranstaltung ein "Grusswort" zu sprechen. Bis dahin ist der Geistliche wohl auf die Rolle eines Zuschauers beschraenkt.
Theologisch sind demnach die Vorbehalte und die entsprechenden Einschraenkungen von Seiten der ACK-Kirchen absolut nachvollziehbar.
Zurueck zur Frage: Und was soll sich nun geaendert haben? Moeglicherweise hat sich ausschliesslich die Beurteilung dazu bei manchen Vertretern aus den Reihen der ACK etwas geaendert. So konnte Brombaer nun auch "in die freudestrahlenden Augen eines jüngeren Amtsbruders blicken, als dieser ihm die Aufnahme der na. Gemeinde als Gastmitglied im ACK mitteilte."
Caveat emptor.
Nachtrag: der auch
evangelische Theologie studiert hat