NAK Mecklenburg-Vorpommern - ACK Gastmitgliedschaft

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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Andreas Ponto
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NAK Mecklenburg-Vorpommern - ACK Gastmitgliedschaft

#1 Beitrag von Andreas Ponto » 24.07.2016, 20:47

Die NAK Mecklenburg-Vorpommern wurde am 24.06.2016 als erste deutsche Gebietskirche in eine regionale ACK als Gastmitglied aufgenommen.

Hier verschiedene Meldungen dazu:

NAKNordost

ACK

Evangelischer Bund

Evangelisch-Reformierte Kirche

Freikirche der Sieben-Tags-Adventisten in Bayern

NAK-Ausstiegshilfen

idea

APWiki - Apostolische-Geschichte

In der Zeitschrift idea Spektrum Nr. 27 vom 06.07.2016 wird dazu Funkschmidts Einschätzung wiedergegeben, die NAK sei inzwischen eine christliche Kirche. Funkschmidt ist Referent der EZW.

Funkschmidt nennt als entscheidendes Datum die 2012 in der NAK durchgeführte Reform, mit der die Taufe in anderen Kirchen anerkannt und der Anspruch alleinige Kirche Christi zu sein aufgegeben worden sei.

Brombär

Re: NAK Mecklenburg-Vorpommern - ACK Gastmitgliedschaft

#2 Beitrag von Brombär » 25.07.2016, 06:16

centaurea schrieb:

Funkschmidt nennt als entscheidendes Datum die 2012 in der NAK durchgeführte Reform, mit der die Taufe in anderen Kirchen anerkannt und der Anspruch alleinige Kirche Christi zu sein aufgegeben worden sei.

Nun gut - wenn Herr Funkschmidt meint, dass die Tauf-Anerkennung von Christen anderer Konfessionen durch die NAK die Aufgabe des neuapostolischen Alleinvertretungsanspruchs bedeutet, sollte man ihn nicht mit Gewalt von der Wirklichkeit überzeugen.

Immerhin bemühen sich die Mitglieder und Gastmitglieder der ACK das "verbindende" christlicher Lehre in den Vordergrund zu stellen.

Was versteht die ACK eigentlich unter Gastmitgliedschaft?

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Andreas Ponto
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Re: NAK Mecklenburg-Vorpommern - ACK Gastmitgliedschaft

#3 Beitrag von Andreas Ponto » 25.07.2016, 15:16

Brombär hat geschrieben: ... Was versteht die ACK eigentlich unter Gastmitgliedschaft?
Als Gastmitglied hat man lediglich kein Stimmrecht. Das scheint mir der einzige Unterschied zu sein.
Auch scheint es keinen qualitativen Unterschied zu machen, ob man in der Bundes-ACK oder nur
in einer der regionalen ACKs Mitglied ist.

Siehe dazu auch:

Leitlinien ACK - III. praktische Zusammenarbeit

NAK - Projektgruppe Ökumene - ACK-„Gaststatus“ bzw. „Beratende Mitwirkung“

ACK - Baden-Württemberg

Beispiel:
Mit der Zugehörigkeit zu einer regionalen ACK gilt nun, wenn ich das richtig verstanden habe,
dass neuapostolische Bewerber sich bundesweit auf offene Stellen bei ACK-Mitgliedskirchen
bewerben können: "Sie (ACK Mitglieder) lassen die Anstellung von Angehörigen anderer ACK Mitglieder
in ihren kirchlichen Einrichtungen zu, wo immer dies möglich ist." (siehe Leitlinien ACK III 6.)

Brombär

Re: NAK Mecklenburg-Vorpommern - ACK Gastmitgliedschaft

#4 Beitrag von Brombär » 25.07.2016, 16:39

centaurea schrieb:


Mit der Zugehörigkeit zu einer regionalen ACK gilt nun, wenn ich das richtig verstanden habe,
dass neuapostolische Bewerber sich bundesweit auf offene Stellen bei ACK-Mitgliedskirchen
bewerben können: "Sie (ACK Mitglieder) lassen die Anstellung von Angehörigen anderer ACK Mitglieder
in ihren kirchlichen Einrichtungen zu, wo immer dies möglich ist." (siehe Leitlinien ACK III 6.)[/quote]


Besten Dank centaurea für deine Recherchearbeit.
Schade dass ich schon seit Jahren Rentner bin. Ich hätte mich sonst bei erst bester Gelegenheit beworben. :wink:

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Re: NAK Mecklenburg-Vorpommern - ACK Gastmitgliedschaft

#5 Beitrag von Andreas Ponto » 28.07.2016, 17:56

Kleine Standortbestimmung meinerseits, angeregt durch den Minden-Blog und den Kiefervortrag
vor dem Hintergrund der jüngst erworbenen ACK-Gastmitgliedschaft der NAK Mecklenburg-Vorpommern.

Jeder hat seine Art mit dem was einen bewegt klar zu kommen.

2010 dachte ich bei mir selbst, dass die NAK grundlegend reformiert werden muss.
Und ich dachte, dass doch eigentlich fast alle mit dem System irgendwie unzufrieden sein müssten.

Das war gleichermaßen Fehleinschätzung, wie Utopie. Und diese Utopie hat mich verändert - keinesfalls die NAK.

Das System NAK funktioniert aus meiner Sicht nach wie vor sehr gut.
Wille oder Mut zur grundlegenden Änderung oder Reform ist für mich in der NAK an keiner Position erkennbar.

Die meisten NAK-Mitglieder sind zufrieden mit der NAK wie sie ist und durch ihre Sozialisation auch stark eingebunden.
Der einzige Makel, der bisher noch für die jüngere Generation im Raum stand: NAK = Sondergemeinschaft!

Durch die jüngst offiziell erfolgte Anerkennung der NAK als Kirche und als ökumenisches Mitglied der ACK ist nun aber dieser letzte Punkt ebenfalls abgehakt.

Die in den letzten drei Jahrzehnten schmerzlich vermisste und so sehr herbeigesehnte gesellschaftliche Anerkennung ist endlich hergestellt.

Das Selbstbewusstsein der Kirche und deren Mitglieder wird sich nun euphorisch und unermesslich steigern.
Und damit hat die ACK, bzw. die im Prozess federführende EZW, der NAK vordergründig jeglichen denkbaren Reformdruck genommen.

Der nächste Schritt wird sein, dass die Apostel der NAK und deren bezahlte theologischen Berater
den NAK-Mitgliedern ein extrem exklusives Status- und Wertgefühl vermitteln werden können:
Endlich sind wir als vollwertige Christen anerkannt (Auch der letzte Kritiker muss das jetzt erkennen und zugeben)!
Endlich ist die apostolische Stimme in der Christenheit laut und deutlich zu vernehmen!
Endlich können die Apostel der NAK ihren Autoritätsanspruch als einzig legitimierte Apostel der Neuzeit geltend machen!
Endlich können die Apostel der NAK ihren von Gott zugedachten (Führungs-)Auftrag in der Kirche Christi wahrnehmen.

Apostel der NAK = Apostel aller Christen. Alles andere ist defizitär!

Ist das nicht ein Ritterschlag für eine so kleine und über mehr als 130 Jahre geächtete durch Laien geführte ehemalige Sekte, bzw. Sondergemeinschaft?!

Es werden nun Vorträge à la Kiefer gehalten werden, um das eigene Profil nach innen und außen, dem jeweiligen Empfänger gemäß, zu schärfen.
Das war es!

Wer also bzgl. der NAK eine Änderung herbeiführen möchte, der sollte diese nach meiner Einschätzung eher bei sich selbst herbeiführen.

So zumindest meine grobe Einschätzung zur neuen Sachlage und dem künftigen Verlauf der Dinge bzgl. NAK.

Centaurea

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Re: NAK Mecklenburg-Vorpommern - ACK Gastmitgliedschaft

#6 Beitrag von detlef.streich » 29.07.2016, 09:46

Einen Gruß in die Runde. Ich denke nicht, dass ich mich groß vorstellen muss, da ich den meisten Lesern durch meine Homepage bekannt sein dürfte. Zum Thema ACK / NAK:
Ein Fakt steht einer Mitgliedschaft prinzipiell entgegen, obwohl sie in McPom aufgenommen wurden. Die NAK teilt weiterhin deutlich in zwei Arten der Gotteskindschaft auf: Jeder Mensch und Christen dürfen zwar „Vater“ zu Gott sagen und befinden sich in einem Näheverhältnis zu ihm, aber nur durch die „Wiedergeburt aus Wasser und Geist“ erlangt man aus Sicht der NAK die gültige Gotteskindschaft. Und dies kann nur in der NAK exklusivistisch durch ihre Apostel vollzogen werden.

Schneider am 28.10.2015 in Rio de Janeiro/Brasilien:
„Das Wirken der Apostel auf der Erde ist das Zeichen, dass wir noch Gelegenheit haben, das Evangelium zu verkündigen und zu wirken. Noch ist es möglich - und es ist auch der Wille Gottes - dass Menschen Gotteskinder werden. So lange Apostel auf der Erde wirken, wird das so sein.“

Auch in den Fragen und Antworten wird das deutlich und unmissverständlich ausgedrückt:
530 Welches sind die Auswirkungen der Heiligen Versiegelung? (…) Der Mensch ist nun Gotteskind, er ist zum Erstling berufen: Die Wiedergeburt hat also eine gegenwärtige Auswirkung in der Gotteskindschaft und eine zukünftige in der Erstlingsschaft. Als Gotteskind ist der Glaubende Gottes Erbe und Miterbe Christi. Der „kindliche Geist“, der durch die Heilige Versiegelung im Menschen wirkt, spricht Gott vertrauensvoll als „lieber Vater“ an. (…)
Der Begriff „Gotteskind“ hat unterschiedliche Aspekte:
• Jeder Mensch ist ein Kind Gottes, denn er ist von Gott erschaffen und darf daher den Allmächtigen „Vater“ nennen.
• In alttestamentlicher Zeit sorgte Gott wie ein Vater für das Volk Israel. So wird Israel „Gottes erstgeborener Sohn“ genannt (vgl. 2. Mose 4,22.23). Israel steht also in einem Kindschaftsverhältnis zu Gott. Als Jesus in der Bergpredigt zu den Juden sprach, bezeichnete er Gott auch als ihren „Vater im Himmel“.
• Uns Christen ist das Vaterunser gegeben, und wir wenden uns in diesem Gebet vertrauensvoll an Gott, unseren Vater.
Darüber hinaus ist mit „Gotteskindschaft“ jene Situation vor Gott gemeint, die durch den Empfang aller Sakramente, durch den Glauben und die Ausrichtung des Lebens auf die Wiederkunft Christi gekennzeichnet ist. Erlangt wird die Gotteskindschaft durch die Wiedergeburt aus Wasser und Geist. Den Wiedergeborenen ist als „Kindern Gottes“ verheißen, Erben des Allerhöchsten zu werden. (Zitat Ende)


Das ist auf Erden so und gilt selbst im Jenseits. Stammapostel Schneider lud im Abendmahl für die Verstorbenen am 13.03.2016 in Albisrieden (Schweiz) explizit die aus seiner NAK-Sicht unvollkommenen Wassergetauften ein mit den Worten:

„Kommt alle ihr Wassergetauften, die Jesus Christus suchen und finden im Werk der Erlösung wo die lebenden Apostel wirken. Kommt alle und empfängt nun, was ich hineinlege in die Hände und Herzen dieser Männer Gottes: Der Leib und das Blut Jesu ist für euch gegeben zu ewigen Freude, zur vollkommenen Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur ewigen Gemeinschaft mit Gott und mit uns, wenn der Herr uns zu sich ruft.“

Noch deutlicher wird es in der konkreten Versiegelungshandlung an verstorbenen, wassergetauften Christen, die schlicht nur als Menschenkinder bezeichnet werden:
Stap Schneider am 05.07.2015 Saarbrücken:

Heilige Versiegelung.
Nun rufen wir alle den Wassergetauften zu, die vorbereitet sind, die Gabe der Heiligen Versiegelung zu empfangen. Wir können sie nicht sehen, unsere Seele mag es verspüren, aber der Herr kennt sie, der Herr kennt ihr Herz. Wir laden sie ganz herzlich ein: Kommt alle und nehmet nun hin die Gabe des Heiligen Geistes in dem Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Ihr seid jetzt nicht mehr nur Menschenkinder, ihr seid Gotteskinder. Gott versiegelt euch zur Erlösung. Empfanget nun das Unterpfand zur ewigen Herrlichkeit. Ihr seid nun Gotteskinder, die die Möglichkeit haben, Erstlinge zu werden im Reich Gottes. Ihr seid unsere Brüder und Schwestern in Christus.
Der Heilige Geist möge euch erfüllen und euch weiterhin versorgen. Er möge euch mit uns auf das Kommen des Herrn vorbereiten. Ihr seid nun Miterben Christi und sollt mit uns die Herrlichkeit Gottes ererben. Der Friede des Auferstandenen sei mit euch und der Segen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes sei mit euch. Amen.


Damit sind alle Christen explizit von der Gotteskindschaft ausgeschlossen! In einem Schreiben an die Vorstände des Bundes-ACK habe ich das so ausgedrückt (und noch mehr). Mal sehen, ob und was die Damen und Herren antworten werden. Eine neue Unterseite meiner HP widmet sich vollständig dem Thema NAK-ACK-Ökumene. Wer Lust hat: http://nak-aussteiger2010.beepworld.de/ ... kumene.htm

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