Ich wage mal eine Vision
Re: Ich wage mal eine Vision
Starke und super gute Antwort, Centaurea.
Liebe Grüße und alles Gute für uns alle,
Heinrich
Liebe Grüße und alles Gute für uns alle,
Heinrich
Re: Ich wage mal eine Vision
Der Frust bei vielen über die Inkompetenz der KL - nicht nur im Norden - sitzt extrem tief! Dafür haben hier im Forum wohl die Meisten Verständnis. Allerdings ist es utopisch, sich aus dieser Plattform heraus Lösungen für eine Veränderung der Kirchenleitung zu erhoffen. Noch weniger ergibt es Sinn, hier einzelne Individuen zu bashen. Versuch einfach mal den Gedanken zu bewegen: Durch Deine Meinungsäußerungen hier erreichst Du sehr viele Menschen auch innerhalb der Kirche und der Kirchenleitung. Das beweist doch eindrucksvoll die "Minden-Diskussion". Und alleine durch diesen Umstand ist schon viel mehr erreicht, als in einer nervenaufreibenden, persönlichen Diskussion mit einem Menschen der Dir sowieso nicht auf Augenhöhe begegnen will!
EMail-Adressen können jederzeit beliebig weitergereicht werden. Selbst E-Mails mit angeblich vertraulichen oder persönlichen Inhalten können jederzeit weitergegeben werden. Der rechtliche Rahmen im Netz ist so lax, dass im Zweifel keine eindeutige Beweisführung möglich ist. Und die Beweislast liegt in diesen Fällen immer beim Kläger. Denk mal an die aktuellen Fake-News/Facebook-Diskussionen.
EMail-Adressen können jederzeit beliebig weitergereicht werden. Selbst E-Mails mit angeblich vertraulichen oder persönlichen Inhalten können jederzeit weitergegeben werden. Der rechtliche Rahmen im Netz ist so lax, dass im Zweifel keine eindeutige Beweisführung möglich ist. Und die Beweislast liegt in diesen Fällen immer beim Kläger. Denk mal an die aktuellen Fake-News/Facebook-Diskussionen.
Re: Ich wage mal eine Vision
LG Saarbrücken
Az: 4 O 287/11
Urteil vom 16.12.2011
Leitsatz (vom Verfasser):
Die unerlaubte Veröffentlichung einer für einen eingeschränkten überschaubaren Personenkreis bestimmten E-Mail stellt eine Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Absenders dar. Dem Absender stehen bei einer widerrechtlichen Veröffentlichung oder Weitergabe durch den Empfänger Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegenüber diesem zu Der Wille des Absenders an der Geheimhaltung muss jedoch aus der E-Mail hervorgehen bzw. in der E-Mail erkennbar sein. Hierfür reicht z.B. nachfolgender Disclaimer aus: „Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mails. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar“.
Az: 4 O 287/11
Urteil vom 16.12.2011
Leitsatz (vom Verfasser):
Die unerlaubte Veröffentlichung einer für einen eingeschränkten überschaubaren Personenkreis bestimmten E-Mail stellt eine Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Absenders dar. Dem Absender stehen bei einer widerrechtlichen Veröffentlichung oder Weitergabe durch den Empfänger Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegenüber diesem zu Der Wille des Absenders an der Geheimhaltung muss jedoch aus der E-Mail hervorgehen bzw. in der E-Mail erkennbar sein. Hierfür reicht z.B. nachfolgender Disclaimer aus: „Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mails. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar“.
Re: Ich wage mal eine Vision
Ihr lieben alle,
es tut mir leid, dass ich mich habe zu etwas hinreißen lassen, was ich eh nicht ändern kann. Ich bin halt nur so enttäuscht. Das mit der Adresse ist da das wenigste. Aber ich habe mit ihm abgeschlossen und da kann er mir nichts mehr.
Ich danke euch allen für eure guten Ratschläge, die für mich absolut Seelsorgecharakter haben. Ich bin froh, dass es euch gibt. Vielen Dank und euch alles gute.
es tut mir leid, dass ich mich habe zu etwas hinreißen lassen, was ich eh nicht ändern kann. Ich bin halt nur so enttäuscht. Das mit der Adresse ist da das wenigste. Aber ich habe mit ihm abgeschlossen und da kann er mir nichts mehr.
Ich danke euch allen für eure guten Ratschläge, die für mich absolut Seelsorgecharakter haben. Ich bin froh, dass es euch gibt. Vielen Dank und euch alles gute.
Re: Ich wage mal eine Vision
@ Matula:
Ein paar kurze Fragen zu Deinem offensichtlich vorhandenen Hintergrundwissen bzgl. der Adressweitergabe:
1. Woher weißt Du, dass stufra1 einen Disclaimer (bei einer privaten Mail) verwendet hat?
2. Wie soll - aus Deiner Sicht - ein Nachweis erbracht werden, dass genau ER die Adresse weitergeleitet hat? Ich bin mir sicher, dass es niemals eindeutig bewiesen werden kann, dass ER (und niemand anders, z.b: Sekretariat usw.) die Adresse weitergeleitet hat. Dazu wäre technisch so viel erforderlich. Und über diese Mechanismen (Verschlüsselung, etc.) verfügt die NAK nicht!
3. Einen Schadensersatz aus der nicht eindeutig nachweisbaren Handlung ableiten zu wollen, ist abwegig. Wen würde eine Unterlassungsverfügung ernsthaft interessieren?
Das nur so nebenbei. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.
@ stufra1:
Lass Dich nicht unterkriegen. Es gibt soviel mehr Möglichkeiten, um den berechtigten Frust abzubauen. Aus meiner Sicht ist ER es gar nicht wert, dass Du dich über einen solchen Menschen aufregst.
Ein paar kurze Fragen zu Deinem offensichtlich vorhandenen Hintergrundwissen bzgl. der Adressweitergabe:
1. Woher weißt Du, dass stufra1 einen Disclaimer (bei einer privaten Mail) verwendet hat?
2. Wie soll - aus Deiner Sicht - ein Nachweis erbracht werden, dass genau ER die Adresse weitergeleitet hat? Ich bin mir sicher, dass es niemals eindeutig bewiesen werden kann, dass ER (und niemand anders, z.b: Sekretariat usw.) die Adresse weitergeleitet hat. Dazu wäre technisch so viel erforderlich. Und über diese Mechanismen (Verschlüsselung, etc.) verfügt die NAK nicht!
3. Einen Schadensersatz aus der nicht eindeutig nachweisbaren Handlung ableiten zu wollen, ist abwegig. Wen würde eine Unterlassungsverfügung ernsthaft interessieren?
Das nur so nebenbei. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.
@ stufra1:
Lass Dich nicht unterkriegen. Es gibt soviel mehr Möglichkeiten, um den berechtigten Frust abzubauen. Aus meiner Sicht ist ER es gar nicht wert, dass Du dich über einen solchen Menschen aufregst.
Re: Ich wage mal eine Vision
Lieber gläubiger,
danke für deine guten Wünsche.
Vielleicht hätte ich doch vor kurzem den letzten Schritt machen sollen. Auch wenn ich mit ihm abgeschlossen habe, der Schmerz über ihn sitzt sehr sehr tief. Das einzige, was mich davon abhält, ist meine Familie. Wenn die nicht wären, ich weiß nicht.
Naja. Alles gute für euch alle.
danke für deine guten Wünsche.
Vielleicht hätte ich doch vor kurzem den letzten Schritt machen sollen. Auch wenn ich mit ihm abgeschlossen habe, der Schmerz über ihn sitzt sehr sehr tief. Das einzige, was mich davon abhält, ist meine Familie. Wenn die nicht wären, ich weiß nicht.
Naja. Alles gute für euch alle.
Re: Ich wage mal eine Vision
gläubiger, ich habe überhaupt kein Hintergrundwissen, sondern mich lediglich auf deinen nachstehenden Satz bezogen:
EMail-Adressen können jederzeit beliebig weitergereicht werden. Selbst E-Mails mit angeblich vertraulichen oder persönlichen Inhalten können jederzeit weitergegeben werden.
Und das stimmt so sicherlich nicht.
Wenn ich einen Emailschriftwechsel mit meinen BAP führe, dann kann und muss ich voraussetzen können, dass diese nicht ungefragt von ihm und/oder seinen Mitarbeitern/innen an Dritte weiter geleitet werden.
EMail-Adressen können jederzeit beliebig weitergereicht werden. Selbst E-Mails mit angeblich vertraulichen oder persönlichen Inhalten können jederzeit weitergegeben werden.
Und das stimmt so sicherlich nicht.
Wenn ich einen Emailschriftwechsel mit meinen BAP führe, dann kann und muss ich voraussetzen können, dass diese nicht ungefragt von ihm und/oder seinen Mitarbeitern/innen an Dritte weiter geleitet werden.
Re: Ich wage mal eine Vision
Matula, Du hast natürlich grundsätzlich recht. Ich rede aber von der Praxis und nicht von der rechtlichen Theorie. Da ich in einem ganz ähnlich gelagerten Fall unlängst vor Gericht gestanden bin, kann ich Dir nur sagen, dass es von einem Gericht leider ganz anders bewertet wird. Die Beweise, die vom "getäuschten" Absender zu erbringen sind, um einen Verstoß (z.B. gegen die Vertraulichkeit) durch den Empfänger zu beweisen, sind de facto nicht zu erbringen. Wenn Du einen guten Draht zu einem Admin in der NAK hast und der Dir Infos rausgibt, dann sieht's allerdings anders aus! Denn dann könnte eine Beweiskette aufgebaut werden, die z.B. damit beginnt, wann der Beschuldigte sich an seinem PC angemeldet hat bzw. wann er die Mails gelesen und ggfs. illegalerweise weitergeleitet hat.
Glaube mir: Nicht überall wo eine eindeutiger Adressat auf einer Email steht ist auch gewährleistet, dass dahinter nur EINE Person steckt. Beim Stap. ist es z.B. so, dass es einige "Assistenten" gibt, die die Mailflut bearbeiten. Ich glaube kaum, dass hier eine Vertraulichkeit auf EINE Person als Empfänger gewährleistet ist.
Mein Vorschlag: Lassen wir die Juristereien. Ich denke, Du meinst den rechtlichen Hintergrund und hier bist Du im Recht. Ich meine die gelebte Praxis.
Glaube mir: Nicht überall wo eine eindeutiger Adressat auf einer Email steht ist auch gewährleistet, dass dahinter nur EINE Person steckt. Beim Stap. ist es z.B. so, dass es einige "Assistenten" gibt, die die Mailflut bearbeiten. Ich glaube kaum, dass hier eine Vertraulichkeit auf EINE Person als Empfänger gewährleistet ist.
Mein Vorschlag: Lassen wir die Juristereien. Ich denke, Du meinst den rechtlichen Hintergrund und hier bist Du im Recht. Ich meine die gelebte Praxis.
-
- Beiträge: 182
- Registriert: 19.08.2013, 18:16
Re: Ich wage mal eine Vision
Stufra1, wenn du bedauerst nicht ausgetreten zu sein (den letzten Schritt machen) dann kannst du das nachholen.
alles Andere solltest du gar nicht in Erwägung ziehen. das ist Niemand Wert !!!
Hole dir professionelle Hilfe.
Ich habe in einer Lebenskrise einmal Hilfe gesucht - nur platte Floskeln bekommen. da waren dann meine Eindrücke - schon aus der Jugendzeit- bestätigt. Nachdem aber alle fleissig nachgefolgt sind und bei den selben Ämtern immer so wunderbare Gottesdienste erleben durften, dachte ich immer dass es an mir liegen müsse. ich war vermutlich immer in einem anderen GD als die Anderen.
ich wünsche dir, dass du erkennen kannst wessen Geistes diese sog. Amtsträger sind.
Gruß vom Schwäble
das viele Jugendtage auf dem Killesberg in Stuttgart miterlebte und sich immer über die Auftritte auf der "Showtreppe" gewundert hat.
alles Andere solltest du gar nicht in Erwägung ziehen. das ist Niemand Wert !!!
Hole dir professionelle Hilfe.
Ich habe in einer Lebenskrise einmal Hilfe gesucht - nur platte Floskeln bekommen. da waren dann meine Eindrücke - schon aus der Jugendzeit- bestätigt. Nachdem aber alle fleissig nachgefolgt sind und bei den selben Ämtern immer so wunderbare Gottesdienste erleben durften, dachte ich immer dass es an mir liegen müsse. ich war vermutlich immer in einem anderen GD als die Anderen.
ich wünsche dir, dass du erkennen kannst wessen Geistes diese sog. Amtsträger sind.
Gruß vom Schwäble
das viele Jugendtage auf dem Killesberg in Stuttgart miterlebte und sich immer über die Auftritte auf der "Showtreppe" gewundert hat.
Re: Ich wage mal eine Vision
Mensch Schwäble, am Ende sind wir uns in den heiligen Messehallen schon mal begegnet.
Ich fand eigentlich immer das ganze Drumherum-Prozedere so interessant zu beobachten. Schon zum Gesangbücheraufschlagen (rechts und links des Altars) sind die damaligen "Aufschläger" in an einen Reichstag erinnernden Ordnung und Choreographie aufgetreten. Komm, das hatte doch was
Nicht zu vergessen, die "Saur'sche" Gelübde-Wiederholung am Sonntag-Nachmittag. Frag mich mal, wie meine "Gäste" geschaut haben, als alle Anwesenden ihr Konfirmationsgelübde gemeinsam aufsagen sollten...
Ich fand eigentlich immer das ganze Drumherum-Prozedere so interessant zu beobachten. Schon zum Gesangbücheraufschlagen (rechts und links des Altars) sind die damaligen "Aufschläger" in an einen Reichstag erinnernden Ordnung und Choreographie aufgetreten. Komm, das hatte doch was

Nicht zu vergessen, die "Saur'sche" Gelübde-Wiederholung am Sonntag-Nachmittag. Frag mich mal, wie meine "Gäste" geschaut haben, als alle Anwesenden ihr Konfirmationsgelübde gemeinsam aufsagen sollten...