Es ist ja schon sehr bedenklich, wenn ein Gericht einen Fall so beurteilt und aburteilt und das nächste Gericht sieht den Fall völlig anders und das Folgegericht sieht ihn nochmals anders. Und dann heisst es noch so schön: Im Namen des Volkes.

Ich kann den vorliegenden Fall nicht beurteilen, kann mir jedoch vorstellen, dass man schon dafür verantwortlich ist, wer von meinem Emailacount Emails abrufen und weiterleiten kann. Was die Mitarbeiter der BAP oder des Stap. anbelangt, so stehen diese meines Wissens allesamt unter absoluter Verschwiegenheitspflicht, also dürfen von dort auch nicht unbefugt Emails, insbesondere von denen der Inhalt als vertraulich eingestuft werden kann, weitergeleitet werden.
Aber wie gesagt, alles Juristerei und fragt man fünf Juristen nach ihrer Bewertung eines Falles, dann erhält man mindestens sechs Antworten.