NAK: Stammapostel Schneiders Theologieverständnis

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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usirius

Re: Schneiders Theologieverständnis

#161 Beitrag von usirius » 28.03.2019, 13:01

Krauses neueste Aussage zu der Thematik ist konform mit dem Katechismus und zu alledem was man in der NAK diesbezüglich schon erfahren hat - der Fall Blankenese eingeschlossen. Krauses "Entschuldigung" wirkt in diesem Licht sogar eher beschämend und lachhaft wie wirklich ernst gemeint. Bezüglich Amtsrufungen weiter keine Transparenz, keine Veränderungsbereitschaft, nein, weiterhin alles streng hierarchisch und von oben diktiert, auch die Besetzung von Ämtern. Weit weg von den Roots der apostolischen Bewegung, als der Prozess der Ämter - BEsetzung noch offen und transparent durch prophetische Rufungen für die Gemeinde / Geschwister nachvollziehbar war - sprich, dass es ein göttlicher Ruf war. Wen es interessiert, dem lasse ich mal ein Blatt zukommen, oder poste es hier, welche Kriterien abgefragt werden, wenn jemand ein Amt bekommen soll, dazu gibt es tatsächlich ein Formular...

fridolin
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Re: Schneiders Theologieverständnis

#162 Beitrag von fridolin » 28.03.2019, 13:18

oder poste es hier, welche Kriterien abgefragt werden, wenn jemand ein Amt bekommen soll, dazu gibt es tatsächlich ein Formular...
Poste es hier, ist vielleicht für alle interessant zu lesen welche Bedingungen ein zukünftiger "Bestandsamtsträger" erfüllen muss und soll.

Blackcat
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Re: Schneiders Theologieverständnis

#163 Beitrag von Blackcat » 28.03.2019, 14:25

A propos Anforderungen: Weiß eigentlich jemand zu berichten, ob es mittlerweile in den einzelnen deutschen Gebietskirchen eine Art genereller Vorgehensweise hinsichtlich Amtsträgern im sog. Konkubinat gibt? StAP Leber gab sich da ja eher schwammig. Nur bei einer grundsätzlichen Ablehnung der Ehe müsse man aus dem Amt scheiden.
For they are in the struggle and together we shall win.
Our days shall not be sweated from birth until life closes,
Hearts starve as well as bodies, give us bread, but give us roses.

Heinrich

Re: Schneiders Theologieverständnis

#164 Beitrag von Heinrich » 28.03.2019, 16:48

Amtsträgern im sog. Konkubinat
Blackcat, davon kann ich ein Lied singen, wie man so schön sagt.

Meine damalige evangelische Freundin (heute meine evangelische Ehefrau) wurde von einem öberen Bestandsamtsträger eindringlich gewarnt, ihr Partner (also ich, Amtsträger) lebe mit ihr im Konkubinat. Reaktion ihrerseits: Dann bin ich am sofort Heinrichs Konkubinchen :D

Ich fand diese Reaktion ihrerseits so was von Klasse, und die gesamte Bestandsamtsträgerschaft war auf einmal sehr, sehr still.

Schmunzelnde Grüße aus dem noch sonnigen Süden,
Heinrich

usirius

Re: Schneiders Theologieverständnis

#165 Beitrag von usirius » 28.03.2019, 21:45

@Heinrich: Bei der schlagfertigen Antwort deines "Konkubinchen" musste ich erst mal schmunzeln!

Diese Antwort wäre vermutlich so nicht gekommen, wenn deine Frau neuapostolisch gewesen wäre. Mir sagte letztens eine Gl.-Schw., die noch nicht lange neuapostolisch ist, dass die Neuapostolischen großteils einen Stock im Arsch haben. Wie wahr! Mit Sicht von außen zu erkennen, als NAK'ler wurde man - bzw. unsereiner war es Langezeit teilweise - betriebsblind. . Die Neuapostolischen sind dahingehend konditioniert und trainiert, genau das und nur das zu tun, was ihnen vorgegeben bzw. gesagt wird, nichts eigenmächtig zu tun und schon gar nicht zu kritisieren, weder gesagtes noch den, der es sagt / gesagt hat oder entschieden hat.

@friedolin und alle die einmal einige der in Betracht zu ziehenden Kriterien wissen möchten, die für eine Amts-Besetzung bzw. Amts-Einsetzung herangezogen werden können, und damit auch die Realität erfahren möchten, die im Vorfeld oder Hintergrund einer Amtseinsetzung abläuft, der lese mal beigefügtes reale Formular eines Amtsträgers einmal durch. Das mir vorliegende ausgefüllte Formular einer stattgefundenen Amtseinsetzung ist tatsächlich echt, der Name und alle persönlichen Daten der für das Amt bestimmten Person und auch auf diese zu schließen lassenden Daten sind aus Datenschutzgründen geschwärzt.
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Heinrich

Re: Schneiders Theologieverständnis

#166 Beitrag von Heinrich » 28.03.2019, 21:51

Dieses Formular ist nicht wahr - oder doch? So was gab es zu Nazi-Zeiten und später. Ist das ein Formular aus heutigen Zeiten, wir schreiben das Jahr 2019!

usirius

Re: Schneiders Theologieverständnis

#167 Beitrag von usirius » 28.03.2019, 22:14

Hallo Heinrich, das Formular ist tatsächlich wahr. Es stammt nicht aus der Nazi-Zeit, sondern aus der Mitte der 80-er.
Natürlich wird heute keiner mehr so ein Formular an der Schreibmaschine ausfüllen. Dass Amtsträger mit nach außen weder nachvollziehbaren noch transparent gemachten Kriterien ausgesucht werden, ist natürlich immer noch so und wird auch so bleiben.

greg

Re: Schneiders Theologieverständnis

#168 Beitrag von greg » 29.03.2019, 07:04

Blackcat hat geschrieben:
28.03.2019, 14:25
A propos Anforderungen: Weiß eigentlich jemand zu berichten, ob es mittlerweile in den einzelnen deutschen Gebietskirchen eine Art genereller Vorgehensweise hinsichtlich Amtsträgern im sog. Konkubinat gibt? StAP Leber gab sich da ja eher schwammig. Nur bei einer grundsätzlichen Ablehnung der Ehe müsse man aus dem Amt scheiden.
Also in den Richtlinien für Amtsträger ist folgendes Festgehalten:
Konkubinat
Die Ausübung eines Amtes ist nicht an die Ehe gebunden. Die Kirche erwartet jedoch von ihren aktiven und im Ruhestand befindlichen Amtsträgern das Bekenntnis zu diesen Grundsätzen und eine entsprechende Lebensführung. Von Geschwistern die einen Lehrauftrag ausüben wird erwartet, dass sie sich zur Haltung der Kirche bekennen.

Die nachstehende Richtlinie soll Orientierung geben und den verantwortlichen Amtsträgern eine Entscheidungshilfe sein:

Amtsträger, die in einem eheähnlichen Verhältnis leben, können ihr Amt ausüben, wenn sie sich glaubhaft zur Ehe und zu den nachfolgenden Grundsätzen nach christlicher Tradition bekennen, und einen künftigen Ehestand anstreben:

Ernsthafter Bindungswille
Anhaltende Treue
Echte Liebe
Gegenseitiger Beistand
In diesem Fall gilt:

Bei Diakonen soll – je nach Maßgabe des Bezirksapostels – der Apostel, Bischof oder Bezirksvorsteher die Situation beurteilen und entscheiden, ob eine Amtstätigkeit möglich ist.
An die Lebensführung eines priesterlichen Amtsträgers werden besondere Erwartungen der Kirche gestellt, denn er ist in die Sakraments- und Segensspendung einbezogen. Hier soll der Bezirksapostel die Situation beurteilen und entscheiden. Er kann dies an den zuständigen Apostel delegieren.
Sprich: Diakone Ja, Priester und höher eher nein. Jedoch muss sich die KL hier wohl dem gesellschaftlichen Wandel mehr und mehr beugen, und akzeptieren dass die Leute sich ihre Lebensführung nicht mehr durch die KL vorscheiben lassen. :D

gläubiger

Re: Schneiders Theologieverständnis

#169 Beitrag von gläubiger » 29.03.2019, 12:57

Mmmh, ich kenne 2 aktive, ledige Priester und einen ledigen Evangelisten. Sicher ist das nicht repräsentativ, aber es ist wahr 8)

Sonnige Grüße

Gläubiger

usirius

Re: Schneiders Theologieverständnis

#170 Beitrag von usirius » 30.03.2019, 21:56

Noch einmal zu dem Amtseinsetzungs-Formular. Ich habe hierzu recherchiert und einen guten Bekannten gefragt, der hier aktuellere Einblicke hat. Er sagte, heute erfolge so ein Antrag nicht mehr auf Papier, sondern online. Wie er mir sagte, Die NAK verfügt seit einigen Jahren über diverse "Verwaltungstools", die zusammengefasst unter http://portal.naci.org/ abrufbar sind. Hinter dem Button "NAK Portal" verbirgt sich ein Gemeinde- (auch Immobilien-), Gottesdienst Opfereinnahmeverwaltungstool. Des weiteren sind auch viele Formulare abrufbar. Meine Quelle hat mir aus diesem Tool zu dem amtsbezogenen Antrags-Formulartypen einen Screenshot zukommen lassen, der im Anhang beigefügt ist. Zum Inhalt des Antrages wollte sich meine Quelle auf meine Anfrage leider nicht weiter äußern...
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