Sündenvergebung ist an das Apostelamt gebunden.

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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Matula

Sündenvergebung ist an das Apostelamt gebunden.

#1 Beitrag von Matula » 03.03.2008, 17:22

http://www.christ-im-dialog.de/index.ph ... &Itemid=30

Ich meine, die Darlegung von BAP Brinkmann ist schon alleine deshalb nicht schlüssig, weil Jesus seinerzeit selbst Apostel berufen hat und die NAK Aposteln wurden und werden nicht von Jesus selbst berufen, sondern aufgrund gewisser Kriterien und Verwandschaftsverhältnisse, der sogenannten Segenslinie.

Auch ist der Hinweis interessant, dass die Sündenvergebung nur durch Kraft des Heiligen Geistes möglich ist, also widerum ausschliesslich durch NAK Apostel, andererseits können durchaus Menschen, die die NAK in ihrem Leben nie kennen gelernt haben, wenn sie ein gottwohlgefälliges Leben führen, auch die Sünden vergeben bekommen.

BAP Brinkmann führt auch die Entschlafenen-Gottesdienste an, obwohl sich viele aus diesen Bereichen sicherlich nach dem Info-Abend am 04.12.2007 weniger eingeladen, als vielmehr veräppelt vorkommen müssen.

shalom

#2 Beitrag von shalom » 03.03.2008, 18:32

[->Junge Christen VAG-Bericht] hat geschrieben:

Die Ernsthaftigkeit dieser Botschaft konnte nicht deutlicher unterstrichen werden, als durch das bewegende Zeichen der Teilnahme von Apostel Rolf Wosnitzka und seiner Begleitung an der anschließenden Feier des Heiligen Abendmahles. Dieser folgerichtige und längst überfällige Schritt wird auch viele andere Brüder und Schwestern ermutigen, möglicherweise noch vorhandene Vorbehalte gegen unsere Geschwister der VAG aufzugeben
Werte DiskursteilnehmerInnen,

unser NaKi-Apostel Wosnitzka besuchte am 24.02.2008 den VAG-Gottesdienst in der Netschkauer VAG-Kirche. Durch seine aktive Teilnahme war das ein total ökumenischer Gottesdienst, wo der eng gesteckte Rahmen der entsprechen antiökumenischen NaKi-Richtlinie weit überschritten wurde.

In Bezug zur „Sündenvergebung und Abendmahl“ setzt diese ökumenische Aktion Maßstäbe, welche das Torontoer Vorgeplänkel (November) zum Züricher Selbstbild (Dezember) und die na-amtliche NRW-Wiederkäuerei des Weges zum Heil (03/08 ) total verklemmt aussehen lässt.

Ich unterstelle einmal, dass es der NaKi-Apostel bei seinem Besuch ehrlich gemeint hat. Es war sicher auch kein Versäumen eines Gottesdienstes, wie es NaKi-Paragraphen und amtierende Justizapostel glauben machen könnten. Nach einer vollgültigen Sündenvergebung nahm Ap. Wosnitzka als aktiver NaKi-Apostel sogar an einem vollgültigen VAG-Abendmahl aktiv teil (ansonsten hätte er ja nur Hokuspokus gemacht). Er hätte sich ja davon auch distanzieren, sein eigenes - ein echt neuapostolisches - Abendmahl (rite) feiern können und so als Weinbergsarbeiter Zeugnis des neuapostolischen Profils in der Ökumene bringen können. Er hat es nicht getan (ganz anders, als Gap. Brinkmann in seinem Monatsantreiben 03/08 an seine Amtsträger pauschal pastoralbrieft).

Ich wollte die „Ernsthaftigkeit dieser Botschaft“ nur noch einmal deutlich unterstreichen, bevor andere NaKi-Apostel wieder ein heilloses theologisch-analphabetisches Durcheinander zur weiteren Verschärfung der bestehenden na-amtlichen Verwirrungen anstiften lassen…

shalom

Hannes

#3 Beitrag von Hannes » 03.03.2008, 18:45

Hallo shalom,

ich denke, die Teilnahme des NAK-Apostels am Abendmahl in der VAG ist absolut wasserdicht! Denn: Sünden können die eh nicht vergeben, da ist dann egal, was er sich anhört - und das Abendmahl ist ein Liebes- bzw. Gedächtnismahl! Ausserdem sind nicht NAK-Mitglieder auch in der NAK zum Abendmahl geladen (ist das noch so?)!

Von daher: Entwarnung auf ganzer Front!

:wink:
Hannes

shalom

#4 Beitrag von shalom » 03.03.2008, 18:59

Hannes hat geschrieben:...Ausserdem sind nicht NAK-Mitglieder auch in der NAK zum Abendmahl geladen (ist das noch so?)!

Von daher: Entwarnung auf ganzer Front!
Werter Hannes,

jo. Lt. Richtlinienbuch (schätzungsweise - SEITE 52 -) sind aufgenommene Gäste "geladen". Sonderregelungen von oben zur Ladung dürfen z. B. anlässlich von Konfirmationsfeierlichkeiten etc. erfolgen. Körperlich ausgebremst - z. B. von Abendmahlsreihenabgehdiakonen - soll jedoch niemand werden...

Die Entwarnung wird für die NaKi-Front entwarnt! :wink:

shalom

Hannes

#5 Beitrag von Hannes » 03.03.2008, 19:10

Dann wären ja die altardienstlichen Dienstleiter, die ihr "wir-laden-alle-die-das-Bedürfnis-zum-Mahl-zu-gehen" in die Gemeinde rufen, in einem Konflikt mit ihren Altardienstvorschriften ... weiss man das in den Kommandozentralen?

Ich weiss schon, warum die sich NAKI nennen ... das "I" steht wohl für Interpretation ... oder?

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HannIs
Zuletzt geändert von Hannes am 03.03.2008, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.

42

#6 Beitrag von 42 » 03.03.2008, 22:18

Diskussion dazu: Klick! bei der "Konkurrenz".
frinj hat geschrieben:Um einmal Leber zu zitieren:

"Teilnahme am Heiligen Abendmahl

Zur Feier des Heiligen Abendmahls sind bekanntlich alle Mitglieder, Getaufte und Aufgenommene eingeladen. Ausnahmen sind eigentlich nur bei Apostelbesuchen sowie an christlichen Feiertagen möglich (vgl. Richtlinienbuch, S. 49). Diese Ausnahmeregelung sollte nicht dazu führen, dass generell alle Schranken für die Teilnahme am Heiligen Abendmahl eingerissen werden. Ich habe kürzlich folgende Erfahrung gemacht: Ich habe mich mit einer jungen Frau unterhalten, die als Gast unsere Gottesdienste besucht. Diese Frau hat "Feuer gefangen" und fühlt sich nach eigenem Bekunden in der Gemeinde sehr wohl. Nun habe ich ihr vorsichtig nahe gelegt, sich aufnehmen zu lassen. Mit dem Argument, sie könne dann am Heiligen Abendmahl teilnehmen, wollte ich ihr diesen Gedanken "schmackhaft" machen. Da entgegnete sie mir freudestrahlend, dass sie
bereits regelmäßig am Heiligen Abendmahl teilnehme. Sie fügte dann erläuternd hinzu, dass sie anfänglich in der Bank sitzen geblieben sei. Nach einiger Zeit hätten die Brüder sie freundlich aufgefordert, am Heiligen Abendmahl teilzunehmen. Darum könne sie jetzt nicht einsehen, was ihr noch die Aufnahme bringen solle ...
Ihr lieben Brüder, daran ist zu sehen, dass eine zu nachgiebige Haltung in diesem Punkt negative Auswirkungen haben kann. Wir sollten schon bei der festgelegten Ordnung bleiben. Außer Frage steht allerdings, dass wir Gäste, die von sich aus am Heiligen Abendmahl teilnehmen, nicht zurückhalten wollen."

Also, es gehr darum, dass nicht jeder Gottesdienstteilnehmer persönlich aufgefordert wird am hl. Abendmahl teilzunehmen, wenn er es von sich aus will kann er aber jederzeit. Die Aufforderung zur allgemeinen Teilnahme bleibt besonderen Gottesdiensten vorbehalten. Wenn einem Gottesdienstteilnehmer in irgendeiner Gemeinde die Teilnahme am Abendmahl verwehrt wird, stellt er sich ab jetzt gegen den Stammapostel, ist doch auch schon mal was ... :wink:
Quelle: gk Forum

Matula

#7 Beitrag von Matula » 04.03.2008, 12:12

Die Sündenvergebung ist nach dem Verständnis von Stap. Leber und BAP Brinkmann an das Apostelamt gebunden.

Weshalb sollte es nur und ausschliesslich an das Apostelamt der neuapostolischen Kirche gebunden sein ?

Obelix

#8 Beitrag von Obelix » 04.03.2008, 12:22

Matula hat geschrieben:Die Sündenvergebung ist nach dem Verständnis von Stap. Leber und BAP Brinkmann an das Apostelamt gebunden.

Weshalb sollte es nur und ausschliesslich an das Apostelamt der neuapostolischen Kirche gebunden sein ?
Weil nur die NAK-Apostel in der Nachfolge zum Stammapostel stehen.
Die anderen Apostel können das nicht, weil sie keinen Stammapostel haben.

Das war die Originalaussage meines Bischofs auf genau diese Frage.

Hannes

#9 Beitrag von Hannes » 04.03.2008, 12:29

Obelix hat geschrieben: Das war die Originalaussage meines Bischofs auf genau diese Frage.
Ist dieser Bischof auch aus dem "Dorf der Verrückten" ...?

:wink:
Hannes

Obelix

#10 Beitrag von Obelix » 04.03.2008, 12:30

Hannes hat geschrieben:
Obelix hat geschrieben: Das war die Originalaussage meines Bischofs auf genau diese Frage.
Ist dieser Bischof auch aus dem "Dorf der Verrückten" ...?

:wink:
Hannes
Nö.

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