Heinrich, ich werde helfen.Bon soir, Fridolin.
Wie macht man eigentlich hier im Forum ein neues Thema auf? Ich hätte dieses hier, würden Sie bitte das für mich reinstellen? Danke im voraus:
Immobilienfirma Neuapostolische Kirche Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen
NAK: ...Datenschutz, wird wie 2018 gehandhabt?
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				fridolin
 
Re: NAK: ...Datenschutz, wird wie 2018 gehandhabt?
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				Heinrich
 
Re: NAK: ...Datenschutz, wird wie 2018 gehandhabt?
Wo finde ich denn bitte meine neuen Beitrag hier im Forum,den  Sie versprochen haben, einzustellen?
			
									
									
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				fridolin
 
Re: NAK: ...Datenschutz, wird wie 2018 gehandhabt?
Heinrich, seit 17:52h ist der von ihnen gewünschte Thread aktiv, mit der von ihnen gewünschten Überschrift  
			
									
									
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				fridolin
 
Re: NAK: ...Datenschutz, wird wie 2018 gehandhabt?
Heinrich, erklären sie uns mal weshalb sie es plötzlich echt super eilig hatten, alles wieder auf null setzen zu lassen.
Gab es Komplikationen
  
  
			
									
									
						Gab es Komplikationen
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				Alter_Esel_?
 
Re: NAK: ...Datenschutz, wird wie 2018 gehandhabt?
Gibt es denn zwischenzeitlich schon anderweitige praktische Erfahrungen mit der Handhabung des Datenschutzes gemäß der DSGVO durch die NAK-Kirchenführung?
Bei mir zieht es sich hin. Ist ja nichts neues. Aussitzen und schweigend den Weg gehen.
Schönes Wochenende
wünscht ein
Alter_Esel_?
			
									
									
						Bei mir zieht es sich hin. Ist ja nichts neues. Aussitzen und schweigend den Weg gehen.
Schönes Wochenende
wünscht ein
Alter_Esel_?
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				Herkules
 
Re: NAK: ...Datenschutz, wird wie 2018 gehandhabt?
Schritt für Schritt geht es weiter!
Ich habe in den letzten Wochen und Monaten die aktuellen Datenschutzrichtlinien (DS-Richtlinien) der NAK-Gebietskirchen (GKn) verglichen und nach Inhalten und Stichworten gegliedert. Diese Gliederung habe ich dann den Erwägungsgründen, den Artikeln der DSGVO und den Paragraphen des BDSG (DS-AnpUG-EU) gegenübergestellt. Es ergeben sich Abweichungen nicht nur zwischen den GKn sondern auch mehr oder weniger große inhaltiche Abweichungen zwischen den nakischen DS-Richtlinien und der DSGVO.
Wie heißt es in Art. 91 DSGVO zu diesen DS-Richtlinien "... so dürfen diese Regeln weiterhin angewandt werden, sofern sie mit dieser Verordnung in Einklang gebracht werden."
Wenn nun aber essentielle Bestimmungen fehlen oder falsch interpretiert und dadurch falsch übernommen wurden, dann stehen diese DS-Richtlinien eben nicht im Einklang mit der DSGVO. Ich werde natürlich jetzt nicht hier die Punkte im Detail auflisten, aber wer Genaueres erfahren möchte kann sich gerne an mich wenden.
Interessant dürfte in diesem Zusammenhang auch die Weigerung der Gebietskirchen werden, Daten von Aussteigern zu löschen. Das könnte für die GKn in mehreren Punkten zum Fallstrick werden. Der eine Punkt kann hier genannt werden, nämlich dass sich die GKn hier einen Passus in ihre Richtlinien eingefügt haben, dass sie die Daten eben nicht löschen "... soweit die Verarbeitung erfoderlich ist... für im kirchlichen oder öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt...".
Diese "Zweke" müssen aber belegt und nachgewiesen werden und "Forschung" als Floskel nur um die Daten nicht löschen zu müssen scheidet aus. Wenn ich aber den Begriff "Forschung" höre dann dämmert mir was... war da nicht was mit einem "Zeitzeugenbericht", der bis heute nicht veröffentlicht wurde? Also war das doch nur Selbstzweck oder es wurde gar nicht geforscht? Dann darf man mit dieser Begründung aber auch die Daten nicht länger speichern und da bin ich nach Rücksprache mit einem Generalanwalt des EuGH zur Klage (mit besten Aussichten auf Erfolg) bereit. Einmal mehr die Chance die NAKler auf der großen Bühne vorzuführen.
			
									
									
						Ich habe in den letzten Wochen und Monaten die aktuellen Datenschutzrichtlinien (DS-Richtlinien) der NAK-Gebietskirchen (GKn) verglichen und nach Inhalten und Stichworten gegliedert. Diese Gliederung habe ich dann den Erwägungsgründen, den Artikeln der DSGVO und den Paragraphen des BDSG (DS-AnpUG-EU) gegenübergestellt. Es ergeben sich Abweichungen nicht nur zwischen den GKn sondern auch mehr oder weniger große inhaltiche Abweichungen zwischen den nakischen DS-Richtlinien und der DSGVO.
Wie heißt es in Art. 91 DSGVO zu diesen DS-Richtlinien "... so dürfen diese Regeln weiterhin angewandt werden, sofern sie mit dieser Verordnung in Einklang gebracht werden."
Wenn nun aber essentielle Bestimmungen fehlen oder falsch interpretiert und dadurch falsch übernommen wurden, dann stehen diese DS-Richtlinien eben nicht im Einklang mit der DSGVO. Ich werde natürlich jetzt nicht hier die Punkte im Detail auflisten, aber wer Genaueres erfahren möchte kann sich gerne an mich wenden.
Interessant dürfte in diesem Zusammenhang auch die Weigerung der Gebietskirchen werden, Daten von Aussteigern zu löschen. Das könnte für die GKn in mehreren Punkten zum Fallstrick werden. Der eine Punkt kann hier genannt werden, nämlich dass sich die GKn hier einen Passus in ihre Richtlinien eingefügt haben, dass sie die Daten eben nicht löschen "... soweit die Verarbeitung erfoderlich ist... für im kirchlichen oder öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt...".
Diese "Zweke" müssen aber belegt und nachgewiesen werden und "Forschung" als Floskel nur um die Daten nicht löschen zu müssen scheidet aus. Wenn ich aber den Begriff "Forschung" höre dann dämmert mir was... war da nicht was mit einem "Zeitzeugenbericht", der bis heute nicht veröffentlicht wurde? Also war das doch nur Selbstzweck oder es wurde gar nicht geforscht? Dann darf man mit dieser Begründung aber auch die Daten nicht länger speichern und da bin ich nach Rücksprache mit einem Generalanwalt des EuGH zur Klage (mit besten Aussichten auf Erfolg) bereit. Einmal mehr die Chance die NAKler auf der großen Bühne vorzuführen.
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				fridolin
 
Re: NAK: ...Datenschutz, wird wie 2018 gehandhabt?
@ Herkules
 
Dann mal ran den Kuchen.
			
									
									
						Denk dran, die haben auch ihre Rechtsanwälte und viel Geld um die auch zu bezahlen.Dann darf man mit dieser Begründung aber auch die Daten nicht länger speichern und da bin ich nach Rücksprache mit einem Generalanwalt des EuGH zur Klage (mit besten Aussichten auf Erfolg) bereit. Einmal mehr die Chance die NAKler auf der großen Bühne vorzuführen.
Dann mal ran den Kuchen.
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				Herkules
 
Re: NAK: ...Datenschutz, wird wie 2018 gehandhabt?
Wie angekündigt möchte ich hier den Faden wieder aufnehmen.
Auch ich habe eine Auskunftsanfrage nach "Art. 15 DSGVO" an die damals für mich/uns zuständige Gebietskirche gerichtet. Zusätzlich habe ich um eine Aufsfertigung der neuen (für die Gebietskriche ab 24.05.2018) geltende Datenschutzrichtlinie gebeten. Sowohl die Auskunft zur Person wurde umfassend erteilt, als auch die aktuelle Datenschutzrichtlinie wurde übersandt.
Die fett markierten Positionen enthielten in meinem Fall Daten!
Inhalt der Auskunft nach Art. 15 DSGVO:
****************************************************************************
Personalienblatt
Name, Vorname ausgetr.
Bezirk, Gemeinde
Geburtsdatum:
Geburtsname:
Weitere Vornamen:
Geburtsort: Musterhausen/Baden-Württemberg
Geburtsstaat: Deutschland
Geschlecht:
Staatsangehörigkeit:
Sprache:
weitere Sprachen:
Titel:
Beruf:
Betreuer:
Mitgliedsstatus: ausgetreten
Familienstand: verheiratet
Vater:
Mutter:
Partner(in):
frühere Konfession: katholisch
Taufdatum:
Aufnahmedatum:
Versiegelungsdatum:
Versiegelungsapostel:
Kirchenbuch-Nr.:
Familienanschrift:
Kirchenzugehörigkeit
Datum / Austritt
Datum / Heilige Versiegelung
Datum / Aufnahme
Gemeindezugehörigkeit
Gemeindebezeichnung / Beginn / Ende / Zuzug von
Familienstandsereignisse
Datum / kirchliche Hochzeit
Datum / standesamtliche Trauung
****************************************************************************
Es handelt sich demnach um einen Auszug aus der Mitgliederverwaltung in Form des Personalienblatts. Die Auskunft ist soweit schon einmal umfassend erteilt in Bezug auf meine personenebzogenen Daten.
Anzumerken wäre, dass diese Auskunft bereits zahlreiche Verstösse gegen die Vorgaben der DSGVO bzw. der Datenschutzrichtlinie der NAK enthält, die per Gesetz mit der DSGVO im Einklang stehen muss. Es gibt zahlreiche Punkte in dieser Auskunft, die hinterfragt werden müssen. Ich möchte hier jedoch nicht die Fehler für die NAK bereits offenlegen, denn dies wird mit Sicherheit ein juristisches Nachspiel haben.
			
									
									
						Auch ich habe eine Auskunftsanfrage nach "Art. 15 DSGVO" an die damals für mich/uns zuständige Gebietskirche gerichtet. Zusätzlich habe ich um eine Aufsfertigung der neuen (für die Gebietskriche ab 24.05.2018) geltende Datenschutzrichtlinie gebeten. Sowohl die Auskunft zur Person wurde umfassend erteilt, als auch die aktuelle Datenschutzrichtlinie wurde übersandt.
Die fett markierten Positionen enthielten in meinem Fall Daten!
Inhalt der Auskunft nach Art. 15 DSGVO:
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Personalienblatt
Name, Vorname ausgetr.
Bezirk, Gemeinde
Geburtsdatum:
Geburtsname:
Weitere Vornamen:
Geburtsort: Musterhausen/Baden-Württemberg
Geburtsstaat: Deutschland
Geschlecht:
Staatsangehörigkeit:
Sprache:
weitere Sprachen:
Titel:
Beruf:
Betreuer:
Mitgliedsstatus: ausgetreten
Familienstand: verheiratet
Vater:
Mutter:
Partner(in):
frühere Konfession: katholisch
Taufdatum:
Aufnahmedatum:
Versiegelungsdatum:
Versiegelungsapostel:
Kirchenbuch-Nr.:
Familienanschrift:
Kirchenzugehörigkeit
Datum / Austritt
Datum / Heilige Versiegelung
Datum / Aufnahme
Gemeindezugehörigkeit
Gemeindebezeichnung / Beginn / Ende / Zuzug von
Familienstandsereignisse
Datum / kirchliche Hochzeit
Datum / standesamtliche Trauung
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Es handelt sich demnach um einen Auszug aus der Mitgliederverwaltung in Form des Personalienblatts. Die Auskunft ist soweit schon einmal umfassend erteilt in Bezug auf meine personenebzogenen Daten.
Anzumerken wäre, dass diese Auskunft bereits zahlreiche Verstösse gegen die Vorgaben der DSGVO bzw. der Datenschutzrichtlinie der NAK enthält, die per Gesetz mit der DSGVO im Einklang stehen muss. Es gibt zahlreiche Punkte in dieser Auskunft, die hinterfragt werden müssen. Ich möchte hier jedoch nicht die Fehler für die NAK bereits offenlegen, denn dies wird mit Sicherheit ein juristisches Nachspiel haben.