Rundfunk-Sendezeit fuer die NAK

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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42

Rundfunk-Sendezeit fuer die NAK

#1 Beitrag von 42 » 14.10.2009, 19:37

Öffentlichkeitsarbeit in Bayern: Sendezeit in Hörfunkprogrammen des BR

Ab 2010 wird die Kirche die ihr zustehende Möglichkeit in Bayern wahrnehmen, im öffentlichen Rundfunk – in Hörfunkprogrammen des BR – Sendezeit zu nutzen: Vorgesehen ist, auf dem Sender Bayern 2 mittels einer eigenen Kirchenredaktion Sendungen zu produzieren. Inhalt werden aktuelle Kirchennachrichten von überörtlichem Interesse, aber auch Beiträge beispielsweise im Umfeld von Feiertagen und allgemeine religiöse / kirchliche Themen sein. Die jeweils 15-minütigen Sendungen werden alle vier Wochen, so die Planung, ausgestrahlt; die Sendungen werden jeweils am Sonntagmorgen – nach derzeitigem Stand von 7:05 bis 7:20 Uhr – zu hören sein. (Wir werden weiter über das Projekt berichten.)

http://cms.nak-sued.de/index.php?id=27985

Etwas - jeweils unterschiedlich weltanschaulich gepraegte - Hintergrundinformation:
http://www.tv-ev.de/wissenswert_1357.html
http://www.ibka.org/artikel/miz94/erste_reihe.html

Der §42 RStV nennt betreffend die privaten Sender nur die katholische, evangelische Kirche und die juedischen Gemeinden.

Eine andere Gemeinschaft hat die Sendezeit von 7:05 bis 7:20 als unguenstig bezeichnet und hat prozessiert:
Die Sendezeit am Sonntagmorgen um 7.05 Uhr sei objektiv ungünstig, weil um diese Zeit der Großteil der Bevölkerung noch schlafe; nach einer vom Beklagten vorgelegten Medienanalyse betrage die Reichweite nur zwischen 0,4 und 0,8 %. Ein Vergleich mit den Einschaltquoten anderer Hörfunkprogramme könne zeigen, dass die Quote zu diesem Zeitpunkt generell deutlich unter dem Durchschnitt liege. Anders als die zu späterer Stunde sendenden Religionsgemeinschaften könne der Kläger an seinem Sendeplatz keine „Zufallshörer“ erreichen. Da er den zugewiesenen Termin mit fünf Religionsgemeinschaften teilen müsse, würden die an seinen Sendungen interessierten Hörer angesichts des schwer vorhersehbaren Programms auf dem „Sekten-Sendeplatz“ potentiell frustriert bzw. verschreckt.

http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/presse/06a00764u.pdf

shalom

Re: Rundfunk-Sendezeit fuer die NAK

#2 Beitrag von shalom » 12.06.2010, 08:38

Werte Geschwister an den Glaubensempfangsgeräten,

der Stammapostel hat die Halle schon wieder verlassen. Unter dem neuen Glaubensdach aus 10 Lagen allerneuester Glaubensartikel ist er nach Neuapostolisch-Fernost, zum Dach der Welt aufgebrochen. Für die, durch ihn ausgelösten Störempfindungen sieht er ein virtuelles Hotlinecenter in der Pflicht, dessen studierte Theologenschaften (im Jargon Nadolny „Mietlinge“?) sich dann später mit den Details herumschlagen können (falls es dann noch jemand interessiert).

Im großen Gebietskirchenreich Süddeutschland dürften die neuen Glaubenspartikel der Apostel sicherlich Thema der nächsten Radiosendung sein (Kirchenrundfunk) .

Die „Hermeneutik des Vertrauens“ scheint von einer „Wilhelmneutik der Naktivität“ abgelöst worden zu sein. Da kann Kühnle am Mikrofon für Ehrichs Kirchenfunk wieder einmal brillieren.

Und eines dürfte allen klar sein. 10 modifizierte Glaubenspartikel machen aus einem Wilhelmsbüttel so schnell keinen Hasenhüttl.

shalöm

shalom

Re: Rundfunk-Sendezeit fuer die NAK

#3 Beitrag von shalom » 21.06.2010, 16:38

[urlex=http://cms.nak-sued.de/index.php?id=31330][ = > Kirchenrechtlich selbständige Gebietskirche Ehrich ][/urlex] hat geschrieben: Juni-Rundfunksendung mit breiter Themenpalette (20.6.2010)

…Kirchliches Leben spielt sich hauptsächlich in den Gemeinden ab. Für die unterschiedlichen Aktivitäten außer den Gottesdiensten – kirchliche Unterrichte, Chorproben, Jugendtreffen, Seniorenzusammenkünfte etc. – braucht es geeignete Räumlichkeiten mit spezieller Ausstattung.

Daher verfügt in Süddeutschland nahezu jede neuapostolische Gemeinde über ein eigenes Gebäude mit Kirchenschiff, Sakristei und weiteren Räumen.

Alle sind sie finanziert aus kirchlichen Eigenmitteln.

Werte Verfüger liebe, unter na-amtlicher Verfügung stehende,

mittlerweile haben die Apostel nicht nur ihr Selbstbild, ihre Image-DVD, ihren Glauben F&A, ihre Glaubensartikel modifiziert (Veraschung ist auch eine na-amtliche Art der Modifikation), sondern auch die Gemeinden und die Gebäude des Apostelbauvereins.

Das Kirchengebiet der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland gliedert sich in rechtlich unselbstständige Gemeinden und Bezirke. Die Gemeinde ist die Einheit der Mitglieder aus einem geografisch abgegrenzten Gebiet; sie wird von einem Gemeindevorsteher geleitet. Mehrere Gemeinden sind zu einem Bezirk zusammengefasst. Die Leitung eines Bezirks obliegt dem Bezirksvorsteher (Artikel 3 der Gebietskirchensatzung) .

Keine einzige Gemeinde verfügt unter Ehrich über ein eigenes Gebäude. Neuapostolismen- und women dürfen die Immobilien des Apostelbauvereins jedoch nutzen und in Schuss halten.

Auf der na-amtlichen Modifikation von Opfer für Gott zu Apostelvereinsimmobilien („Eigenmitteln“) liegt na-türlich selbstbildgerecht Segen.

Soviel zum Apostelrundfunkwerbeblock - shalöm

Rapante

Re: Rundfunk-Sendezeit fuer die NAK

#4 Beitrag von Rapante » 22.06.2010, 08:48

Hallo Shalom,

das mit den Kirchengebäuden ist nicht nur im Süden so, sondern generell üblich.
Die Gemeinde ist keine rechtlich nach Außen in Erscheinung tretende Organisationseinheit. Entsprechend hat der Vorsteher nach Außen keine rechtlich Funktion.
Deshalb auch keine Verantwortung für das Gebäude.

Gruß vom höchstunselbstständigen Rapante

tergram

Re: Rundfunk-Sendezeit fuer die NAK

#5 Beitrag von tergram » 22.06.2010, 09:29

Rapante hat geschrieben:Entsprechend hat der Vorsteher nach Außen keine rechtlich Funktion.
Aber "nach innen" ist er gebäudetechnisch für alles verantwortlich: Vom fehlenden Klopapier über die kaputte Glühbirne bis zum Schneeräumdienst und zur Gartenpflege. Richtig lustig wird es erst, wenn sich wegen der defekten Beleuchtung Bruder Meier auf der Teppe den Fuß verstaucht und gegenüber der Verwaltung der Gebietskirche Schmerzensgeld fordert. Es gibt da Fälle zwischen Komödie, Drama, Seifenoper und Undergroundtheater... :roll:

Konzertmeister

Re: Rundfunk-Sendezeit fuer die NAK

#6 Beitrag von Konzertmeister » 22.06.2010, 11:13

... und noch interessanter und rasanter wird es, wenn der Organist ankommt und mit Beharrlichkeit die notwendigen Reparaturen an der Orgel anmahnt.

Konzertmeister

Rapante

Re: Rundfunk-Sendezeit fuer die NAK

#7 Beitrag von Rapante » 22.06.2010, 11:15

Es gibt da Fälle zwischen Komödie, Drama, Seifenoper und Undergroundtheater...
Nicht zu vergessen: Schirmherrschaft über das Thema der zugfreien, aber ausreichenden Belüftung. Das läuft dann wohl unter dem Begriff B-Movie :mrgreen:

Konzertmeister

Re: Rundfunk-Sendezeit fuer die NAK

#8 Beitrag von Konzertmeister » 22.06.2010, 11:25

Rapante hat geschrieben:
Nicht zu vergessen: Schirmherrschaft über das Thema der zugfreien, aber ausreichenden Belüftung.
Ein sehr wichtiges Thema in und um die Gottesdienste! - Denn sonst hört man wieder Heute war es wieder soo kalt in der Kirche, und heute konnte man überhaupt nicht aufpassen, bei der schlechten Luft

Konzertmeister

shalom

Re: Rundfunk-Sendezeit fuer die NAK

#9 Beitrag von shalom » 22.06.2010, 16:11

[urlex=http://www.nak-nrw.de/aktuelles/kurznotiert/100621_abschied-nach-40-jahren-in-der-verwaltung/][ = > Wirtschaftsapostel Brinkmann][/urlex] hat geschrieben: Unter anderem war sie auch für den Erwerb und Verkauf von Grundstücken verantwortlich. Dabei kümmerte sie sich unter anderem um Überwachung und Abwicklung der Verträge, Grundbucheintragungen und bearbeitete Bebauungs- und Flächennutzungspläne. Auch Dinge wie das Prüfen der Grundbesitzabgabenbescheide oder das Bestellen von Mülltonnen liefen über den Schreibtisch… .

…"Ich musste Bleistifte und Kugelschreiber von zu Hause mitbringen"… .

Werte LeserInnen an den Empfangsgeräten, liebe SchreibuntensilienopferInnen 8),

ich gehe davon aus, dass der selbstvorbildgerechte Wirtschaftsapostel als Chef von dem ganzen Apostelladen heute immer noch Bleistifte und Kugelschreiber von zu Hause mitbringt (der Herr hat’s gegeben, der Herr hat’s genommen…) :wink: .

Die Rechtsverhältnisse in der NaK-NRW sind z. B. auch durch diesen Fall deutlich geworden.

Gerade hat der Wirtschaftsapostel seinem Selbstbild, dem Vorsitzenden des Beirates des Neuapostolischen Sozial- und Bildungswerkes NRW e. V. das ehemalige Suderwicher Kirchengebäude für die Zwecke des Apostelvereins großzügig und nicht ganz uneigennützig überlassen (Multikultifunktionsvorsitzender) . Die Immobilie dürfte demnach nicht dem brinkmännischen SBW-Verein, sondern weiterhin dem brinkmännischen Apostelverein gehören.

Immerhin kann jetzt in dem SBW-Vereinsheim von Schwestern (mit Bleistift und Kugelschreiber) der NaK-NRW-Haushaltsführerschein abgelegt und überlassen werden, evtl. eine Qualifikation, um an hohen neuapostolischen Feiertagen als ordentlich subordinierte Vorleserin auch mal glamourös in Erscheinung treten zu dürfen :wink: .

shalöm

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