Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
Moin,
es heißt in der Verfassung der NAK Nord (Hamburg): der Landesvorstand entscheidet über Kirchenausschlüsse. Im Artikel 9 sind die Ausführungen / Durchführungsbestimmungen nachzulesen.
Quelle:http://www.nak-norddeutschland.de/index ... ftsrechte/
Sind in letzter Zeit Fälle bekannt geworden oder muss zukünftig mit solchen Schritten gerechnet werden? Ist eine kircheseitige Aktivität für die Betroffenen kostenpflichtig?
Wird die NAK es darauf ankommen lassen, Kritiker auszuschliessen oder hofft die KL, dass Hrn Ehrichs Worte (freiwillig) befolgt werden?
Macht es Sinn freiwillig zu gehen? Ich für meinen Teil sage: NEIN, kein freiwilliger Kirchenaustritt (noch)
Wie ist die Meinung?
Beste Grüße
es heißt in der Verfassung der NAK Nord (Hamburg): der Landesvorstand entscheidet über Kirchenausschlüsse. Im Artikel 9 sind die Ausführungen / Durchführungsbestimmungen nachzulesen.
Quelle:http://www.nak-norddeutschland.de/index ... ftsrechte/
Sind in letzter Zeit Fälle bekannt geworden oder muss zukünftig mit solchen Schritten gerechnet werden? Ist eine kircheseitige Aktivität für die Betroffenen kostenpflichtig?
Wird die NAK es darauf ankommen lassen, Kritiker auszuschliessen oder hofft die KL, dass Hrn Ehrichs Worte (freiwillig) befolgt werden?
Macht es Sinn freiwillig zu gehen? Ich für meinen Teil sage: NEIN, kein freiwilliger Kirchenaustritt (noch)
Wie ist die Meinung?
Beste Grüße
Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
??? Ich brauche mehr Details...verstehe nicht, um was es letztendlich geht. Ein Kirchenausschluss kostet dem Ausgeschlossenen ca. 2 Mio. oder so..
Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)

• in stillen und mit langsam überhandnehmenden und quälenden Zweifeln,
• in erfolglosen Gesprächen mit dem amtlichen Kirchenpersonal,
• im Aufbegehren gegen die gesamte Kirchenkonstitution.
Und wer das, aus welchen Gründen auch immer, nicht durchhält, der fasst sich irgendwann ein Herz und erklärt seinen Kirchenaustritt aus der NAK beim örtlichen Amtsgericht bzw. Standesamt (Kosten ca. 30,00 €).
Wird so ein Mensch allerdings von Seiten der NAK-Bezirks- oder Hauptleitung ausgeschlossen (exkommuniziert), den kostet dies keinen einzigen Cent, falls er nicht Gehaltsempfänger der NAK war. Da ist dann allerdings kein Raum mehr für ein wie auch immer ausgehandeltes „Gentlemen Agreement“. Da hat dann die „kleine Maus“ den Faden irreparabel durchgebissen. Gute Reise...!

LG Maximin

Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
"Bis dass der Tod euch scheidet."
Die Mitgliedschaft in der NAK endet, laut Satzung, mit dem Tod des Mitgliedes.
Ansonsten: Austritt = gebührenpflichtig; Rauswurf = kostenlos
LG Adler

Die Mitgliedschaft in der NAK endet, laut Satzung, mit dem Tod des Mitgliedes.
Ansonsten: Austritt = gebührenpflichtig; Rauswurf = kostenlos

LG Adler
Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
Eben, in der NAK ist alles Kostenlos...
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- Registriert: 25.11.2007, 01:01
- Wohnort: Niedersachsen
Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
...selbst der Zehnte...


[i][size=75]"... Ich bin einerseits sehr froh, dass ich diesen Gedanken aussprechen kann, auf der anderen Seite fällt es mir auch nicht schwer..."
(Bap Klingler - Neujahrsgd 2009)[/size][/i]
(Bap Klingler - Neujahrsgd 2009)[/size][/i]
Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
gedanklich fortgesetzt, auch der einhundertvierundvierzigtausendste...
Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)
...und auch das letzte schaf um mitternacht. alle und alles umsonst. kostenlos, selbstverständlich.
hat sich das eigentlich schon rumgesprochen...? also für alle sozusagen verbindlich?
hat sich das eigentlich schon rumgesprochen...? also für alle sozusagen verbindlich?