Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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Udo

Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)

#1 Beitrag von Udo » 08.02.2012, 13:46

Moin,

es heißt in der Verfassung der NAK Nord (Hamburg): der Landesvorstand entscheidet über Kirchenausschlüsse. Im Artikel 9 sind die Ausführungen / Durchführungsbestimmungen nachzulesen.

Quelle:http://www.nak-norddeutschland.de/index ... ftsrechte/

Sind in letzter Zeit Fälle bekannt geworden oder muss zukünftig mit solchen Schritten gerechnet werden? Ist eine kircheseitige Aktivität für die Betroffenen kostenpflichtig?

Wird die NAK es darauf ankommen lassen, Kritiker auszuschliessen oder hofft die KL, dass Hrn Ehrichs Worte (freiwillig) befolgt werden?

Macht es Sinn freiwillig zu gehen? Ich für meinen Teil sage: NEIN, kein freiwilliger Kirchenaustritt (noch)

Wie ist die Meinung?

Beste Grüße

verbindlich

Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)

#2 Beitrag von verbindlich » 08.02.2012, 16:46

??? Ich brauche mehr Details...verstehe nicht, um was es letztendlich geht. Ein Kirchenausschluss kostet dem Ausgeschlossenen ca. 2 Mio. oder so..

Maximin

Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)

#3 Beitrag von Maximin » 08.02.2012, 18:07

:) Verbindlich versucht sich als Komiker. Hübsch dieses! Leider ein zweifellos erfolgloser Versuch. Nach meinen persönlichen Erfahrungen vollzieht sich ein „selbstbestimmter“ Kirchenaustritt in mehreren Schritten. Meist über einen längeren Zeitraum:

• in stillen und mit langsam überhandnehmenden und quälenden Zweifeln,
• in erfolglosen Gesprächen mit dem amtlichen Kirchenpersonal,
• im Aufbegehren gegen die gesamte Kirchenkonstitution.


Und wer das, aus welchen Gründen auch immer, nicht durchhält, der fasst sich irgendwann ein Herz und erklärt seinen Kirchenaustritt aus der NAK beim örtlichen Amtsgericht bzw. Standesamt (Kosten ca. 30,00 €).

Wird so ein Mensch allerdings von Seiten der NAK-Bezirks- oder Hauptleitung ausgeschlossen (exkommuniziert), den kostet dies keinen einzigen Cent, falls er nicht Gehaltsempfänger der NAK war. Da ist dann allerdings kein Raum mehr für ein wie auch immer ausgehandeltes „Gentlemen Agreement“. Da hat dann die „kleine Maus“ den Faden irreparabel durchgebissen. Gute Reise...! :mrgreen:

LG Maximin :wink:

Adler

Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)

#4 Beitrag von Adler » 08.02.2012, 18:34

"Bis dass der Tod euch scheidet." :mrgreen:

Die Mitgliedschaft in der NAK endet, laut Satzung, mit dem Tod des Mitgliedes.

Ansonsten: Austritt = gebührenpflichtig; Rauswurf = kostenlos 8)

LG Adler

verbindlich

Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)

#5 Beitrag von verbindlich » 08.02.2012, 22:20

Eben, in der NAK ist alles Kostenlos...

chorus

Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)

#6 Beitrag von chorus » 08.02.2012, 22:28

und damit auch umsonst...

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Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)

#7 Beitrag von evah pirazzi » 08.02.2012, 22:36

...selbst der Zehnte...

8)
[i][size=75]"... Ich bin einerseits sehr froh, dass ich diesen Gedanken aussprechen kann, auf der anderen Seite fällt es mir auch nicht schwer..."
(Bap Klingler - Neujahrsgd 2009)[/size][/i]

verbindlich

Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)

#8 Beitrag von verbindlich » 08.02.2012, 22:37

und der elfte...

chorus

Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)

#9 Beitrag von chorus » 08.02.2012, 22:51

gedanklich fortgesetzt, auch der einhundertvierundvierzigtausendste...

chorus

Re: Kirchenausschlussverfahren (exkommunizieren)

#10 Beitrag von chorus » 09.02.2012, 00:51

...und auch das letzte schaf um mitternacht. alle und alles umsonst. kostenlos, selbstverständlich.

hat sich das eigentlich schon rumgesprochen...? also für alle sozusagen verbindlich?

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