Eine geniale Idee, die Anonymitaet der Vereinsmitglieder auch gegenueber der Kirchenleitung zu schuetzen. Wirklich?Thomas hat geschrieben:Im Verein sollte das anders geregelt sein, dort steht der Kopf öffentlich und die Mitglieder dann ohne Namensnennung, gelistet unter Verschluß bei einem Notar. Das war deshalb so angedacht, dass es keine weiteren Repressalien seitens der KL geben kann. Ich vermute, verstanden haben das wenige.
Das Konzept krankt schon an einem grundlegenden Gedankengang: dass die Mitglieder dieses Vereins nur agieren koennen, wenn sie nicht namentlich bekannt sind. Abgesehen von der zweifelhaften Logik, wie tief muss das "NAK-Denken" da in den Koepfen verwurzelt sein!
Kann ein Gespraechspartner der Kirchenleitung (oder irgend jemand) einen solchen "Verein" ernst nehmen, dessen Mitglieder noch nicht einmal fuer ihre Ueberzeugung mit ihrem Namen einstehen? Wie ernst soll man unter diesen Umstaenden die Ueberzeugung dieser Mitglieder nehmen?
Und noch eine prozedurale Frage: Stellen sich die Gespraechsteilnehmer aus dem Verein dann vor: "Guten Tag, meinen Namen erfahren Sie nicht, aber nennen Sie mich einfach Rumpelstilzchen!" oder die Vereinsleitung "Uns beide kennen Sie ja namentlich, aber hinter uns stehen noch 10 Vereinsmitglieder mit Namen Rumpelstilzchen, Aschenputtel, ..."
Was fuer ein Vereinskonzept als Grundlage fuer eine kirchliche "Basisgruppe". Welche Furcht in den Koepfen. Welche Ueberzeugungskraft der anonym vorgebrachten Argumente.