NAKI-Statut macht deut(sch)lich:
4.9.2 Eintritt in den Ruhestand.
Mit Vollendung des 65. Lebensjahres steht jedem Bezirksapostel und
Apostel der Ruhestand zu. Der Ruhestand beginnt mit der Ruheset-
zung gemäss Art. 7.7.2.
Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse kann der Stammapostel die
Dienstzeit eines Bezirksapostels oder Apostels im Einverständnis mit
dem Betreffenden verlängern.
Mit Zustimmung des Stammapostels kann jedes Mitglied vorzeitig,
d.h. vor Vollendung des 65. Lebensjahres, in den Ruhestand treten
oder auch versetzt werden, insbesondere wenn sein Gesundheitszu-
stand dies erfordert.
Allerwerteste SpaetRentnerInnen

hier die Zustimmung Dr.ret.nac.* Lebers zur russisch-ueblichen aPostel"Frueh"rente (St. Petersburg 26.10.2012, News-Artikel 31-40)
http://www.nak-berlin-brandenburg.de
( Zitat )
Veränderungen im Arbeitsbereich
Nach der Feier des Heiligen Abendmahls folgte die Ruhesetzung der Apostel Vladimir G. Danilow und Alexander P. Kondraschow. Bereits Anfang Oktober hatte Bezirksapostel Nadolny in einem Rundschreiben die Veränderungen in Russland angekündigt „Die beiden Apostel haben bereits vor einiger Zeit das 60. Lebensjahr vollendet und damit nach russischem Recht das Rentenalter erreicht“, schrieb er seinerzeit an die Gemeinden. Stammapostel Leber rief sie zur Ruhesetzung an den Altar und dankte ihnen für ihren Einsatz: „Ihr seid nicht abgewichen und seid ein Beispiel für uns alle geworden!“ Apostel Danilov diente 19 Jahre als Amtsträger, davon 14 Jahre als Apostel und 2 Jahre als Bischof. Apostel Kondrashov war 22 Jahre Amtsträger, davon 16 Jahre Apostel.
( Zitatende )
Wir wuenschen allen russisch-gesetzlichen nakI-aPostel"Frueh"Rentnern einen beispielhaften Ruhestand und ein herzliches Vergelt's Gott

unruhige
lucy
P.S.: Hat Nadolny noch geheime/stille Reserven in seinem BBB?
* ret.nac. : retired newapostolic child