Also das würde ich gerne rechtlich abgesichert wissen. Welchen Sinn sollte der Öffentlichkeitscharakter haben, wenn nicht eben den der öffentlichen, also frei zugänglichen und frei abgänglichen Art - egal ob Personen oder etwas anderes. Wer das nicht will, muss das ganze privat machen.Comment:
Gottesdienste in der NAK sind öffentliche Veranstaltungen, und der Veranstalter sorgt darin nach seinem Verständnis für 'Ordnung', kann also das Mitschreiben durch die Teilnehmer untersagen, ohne dass der GD seinen Charakter als öffentliche Veranstaltung verlöre.
Rein gefühlsmäßig habe ich eher den Verdacht, dass der Öffentlichkeitscharakter von NAK-Veranstaltungen, die ja früher im Grunde privater Natur waren (nur für Mitglieder und evtl. deren Gäste), noch in einer Art 'Zwischenbereich' schwebt (wie man z.B. an der Codierung von Ü-Gottesdiensten sieht). Öffentlichkeitscharakter heißt zwar nicht, dass man alles machen kann, aber die für das Interesse der interessierten Öffentlichkeit notwendigen Merkmale sollte er dann doch aufweisen.
Zu der schönen Mormonenerfahrung von Silke:
Sind Sie sicher, liebe Silke, dass Ihnen die beiden Missionare alleine für Fragestellungen zur Hand gegeben waren ...?

Außerdem: Wollten diese Leute sehen, was Sie da so alles aufschrieben?