die Problematik sieht man darin, dass die christlichen Kirchen in der ACK ihre getauften Mitglieder übereinstimmend Christen und selbstverständlich auch Gotteskinder nennen, die NAK aber, obwohl sie den Weg in die ökumenische Gemeinschaft anstrebt, die Sonderlehre vertritt, dass für Christen zur Erlangung der Gotteskindschaft zusätzlich die Versiegelung durch ihre Apostel erforderlich sei.
Die ACK Mitglieder sind mit dieser Eigenheit der NAK nur infolge der von ihr angestrebten Mitgliedschaft in die ACK befasst. Denn zu den Grundsätzen der ACK zählt:
- Durch ihre Mitgliedschaft in der ACK bringen sie zum Ausdruck, dass sie miteinander in der Gemeinschaft der einen Kirche Jesu Christi an der Gotteskindschaft teilhaben (Röm 8,15). Dies gilt unbeschadet unterschiedlicher Auffassungen von Taufe und Kirche.
Die NAK müßte also ihre kommenden ACK-Schwestern und -Brüder als Gotteskinder akzeptieren.
Wenn die NAK die ACK-Mitgliedschaft nicht möchte, bräuchten die anderen Kirchen sich nicht um die Frage kümmern. Die NAK hätte dann allenfalls noch ein internes Problem. Denn mir ist bekannt, dass es Mitglieder der NAK gibt, die die offizielle Sonderlehre der NAK von der Gotteskindschaft bewußt nicht mittragen; sie halten, wie in der Christenheit gang und gäbe, die Taufe für den Gotteskindschaft spendenden Akt. Persönlich bin ich auch dieser Glaubensüberzeugung.
FG
Com.