Wer darf Spendenbescheinigungen ausstellen?
Privatrechtliche Organisationen (die keine Parteien sind) dürfen nur dann Spendenbescheinigungen (der steuerliche Fachbegriff lautet "Zuwendungsbestätigungen") ausstellen, wenn sie als steuerbegünstigt anerkannt sind, weil sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Dazu muss ein sogenannter Freistellungsbescheid vorliegen. Das ist der amtliche Nachweis der Gemeinnützigkeit. Er wird privatrechtlichen Körperschaften auf Antrag gewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen in ihrer Satzung vorliegen. Körperschaften im steuerlichen Sinn sind u.a. Vereine, Stiftungen und GmbH. Einzelpersonen und Personengesellschaften (z. B. GbR) können nicht als gemeinnützig anerkannt werden und deswegen auch keine Spendenbestätigungen ausstellen.
Fundstelle
Die Versicherung ist a) nicht Empfängerin einer Spende b) gibt sie das Geld an die steuerlich begünstigten Empfänger weiter (an die gemeinnützigen Organisationen); nur diese Empfänger könnten Spendenbescheinigungen ausstellen (s.o.), an die Versicherten aber nur dann, wenn
diese als Spender selbst in Erscheinung treten. Das ist aber nicht so vorgesehen; die Versicherung tritt hier ja als Spenderin des von ihren Versicherten global 'einbehaltenen' Geldes auf. Bleibt das Folgende: Die Spendenempfänger, die gemeinnützigen Organisationen, die das Geld von der Versicherung erhalten, könnten eine Spendenbescheinigung zu Gunsten dieser spendenden Versicherung ausstellen, dann kann
diese mit der ihr ausgestellten Bescheinigung die Zuwendung(en) steuerlich bei ihrer Körperschaftsteuerveranlagung absetzen. Das wird wohl auch so gewollt sein seitens der Versicherung.
Im übrigen teile ich die Auffassung, die besagt, dass hier die Versicherung nicht satzungsgemäß vorgeht. Sie muss das Geld auszahlen ohne jede besondere Bitte um solche Auszahlung seitens der Versicherten! Sie kann dabei ja ihren Versicherten den Vorschlag machen, dass diese das Geld spenden könnten.

Aber natürlich gehen ihr die steuerlichen Vorteile dabei verloren, und sie resp. ihre Verantwortllichen können sich dann auch nicht selbst nach außen als besonders gemeinnützig präsentieren ... so'n Pech aber auch!
