NAK - Fürsorgekasse von 1908: Ausschüttung für 2014 - die neueste Masche

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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Benjamin Blümchen

Re: die neueste Masche

#11 Beitrag von Benjamin Blümchen » 21.05.2014, 12:56

tergram hat geschrieben: Ich habe das BAFin und die Verbraucherzentrale um Klärung gebeten.

Hallo tergram,

berichte doch bitte mal über die Reaktion bzw. Antwort des BAFin und der Verbraucherzentrale wenn du diese erhälst! :!:


Mich würden vor allem die s.g. "kirchlichen Projekte" zur Verwendung der Versicherungserträge interessieren.

IKT 2014 München? :roll:

Übernachtungs- und Reisekosten der AP-Ehefrauen bei Begleitung auf Auslandsreisen? :oops:

Unterhaltskosten für geschlossene, aber nicht veräußerbare ehemalige Kirchen? :lol:

Bewirtungen der Bez.-Vorsteher anlässlich der Versammlungen in der Konzernzentrale Dortmund? :evil:

Rene'

Re: die neueste Masche

#12 Beitrag von Rene' » 21.05.2014, 13:07

Hallo!

Offensichtlich macht man sich hier die alte NAK-Masche "Wer schweigt stimmt zu." zu Nutze.

Ob das juristisch einwandfrei ist ?! Ich wage es zu bezweifeln.

Wenn doch dann hätte schon jeder Kaffeefahrt-Verkäufer Millionen von Heizdecken mit den Worten "Wer nicht ausdrücklich schriftlich ablehnt der stimmt dem Kaufvertrag zu." verkauft.


Gruß,
Rene'

fridolin
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Re: die neueste Masche

#13 Beitrag von fridolin » 21.05.2014, 15:26

Zitat, Eingangsbeitrag
Im Beiblatt zum s.g. Datenabgleich der Versicherten wird dann darauf hingewiesen,
dass es über die gespendeten Beträge aus der Ausschüttung keine Spenden-
bescheinigung für die Spender/Versicherten geben wird. Die kann die "Fürsorgekasse"
nämlich für die eigene Steuererklärung gut gebrauchen.
Keine Spendenbescheinigung, ist das überhaupt zulässig???

Comment

Re: die neueste Masche

#14 Beitrag von Comment » 21.05.2014, 16:01

Wer darf Spendenbescheinigungen ausstellen?

Privatrechtliche Organisationen (die keine Parteien sind) dürfen nur dann Spendenbescheinigungen (der steuerliche Fachbegriff lautet "Zuwendungsbestätigungen") ausstellen, wenn sie als steuerbegünstigt anerkannt sind, weil sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Dazu muss ein sogenannter Freistellungsbescheid vorliegen. Das ist der amtliche Nachweis der Gemeinnützigkeit. Er wird privatrechtlichen Körperschaften auf Antrag gewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen in ihrer Satzung vorliegen. Körperschaften im steuerlichen Sinn sind u.a. Vereine, Stiftungen und GmbH. Einzelpersonen und Personengesellschaften (z. B. GbR) können nicht als gemeinnützig anerkannt werden und deswegen auch keine Spendenbestätigungen ausstellen.


Fundstelle

Die Versicherung ist a) nicht Empfängerin einer Spende b) gibt sie das Geld an die steuerlich begünstigten Empfänger weiter (an die gemeinnützigen Organisationen); nur diese Empfänger könnten Spendenbescheinigungen ausstellen (s.o.), an die Versicherten aber nur dann, wenn diese als Spender selbst in Erscheinung treten. Das ist aber nicht so vorgesehen; die Versicherung tritt hier ja als Spenderin des von ihren Versicherten global 'einbehaltenen' Geldes auf. Bleibt das Folgende: Die Spendenempfänger, die gemeinnützigen Organisationen, die das Geld von der Versicherung erhalten, könnten eine Spendenbescheinigung zu Gunsten dieser spendenden Versicherung ausstellen, dann kann diese mit der ihr ausgestellten Bescheinigung die Zuwendung(en) steuerlich bei ihrer Körperschaftsteuerveranlagung absetzen. Das wird wohl auch so gewollt sein seitens der Versicherung.

Im übrigen teile ich die Auffassung, die besagt, dass hier die Versicherung nicht satzungsgemäß vorgeht. Sie muss das Geld auszahlen ohne jede besondere Bitte um solche Auszahlung seitens der Versicherten! Sie kann dabei ja ihren Versicherten den Vorschlag machen, dass diese das Geld spenden könnten. :lol: Aber natürlich gehen ihr die steuerlichen Vorteile dabei verloren, und sie resp. ihre Verantwortllichen können sich dann auch nicht selbst nach außen als besonders gemeinnützig präsentieren ... so'n Pech aber auch! :evil:
Zuletzt geändert von Comment am 21.05.2014, 17:19, insgesamt 2-mal geändert.

Heinrich

Re: die neueste Masche

#15 Beitrag von Heinrich » 21.05.2014, 17:12

Eine Bekannte hat einen solchen Brief erhalten. Über 80 Euro Ausschüttung, die bei nicht Rückantwort einbehalten werden.
Na ja, 80,00 Euro sind z.B. für meine Mutter, die gerade mal 730,00 Euro Rente bekommt, verdammt viel Geld. Und deswegen ist die scheinheilige Aktion dieses Versicherungsvereins geradezu verwerflich.

Hallo Tergram, was sagen die von Ihnen angefragten Institutionen dazu? Schon Antworten da? Und wenn ja, diese bitte hier posten oder per PN an mich, ja bitte?

Gruss aus dem Süden,
Heinrich

tergram

Re: die neueste Masche

#16 Beitrag von tergram » 21.05.2014, 17:22

Manchmal muss ich mit dem Kopf schütteln. Wie sollen auf Anfragen von gestern Antworten da sein?

Nebenbei finde ich es etwas seltsam, auf von Anderen erzielte Ergebnisse zu warten, statt selbst etwas zu unternehmen. Als wir seinerzeit die Aktion "Kinder-Entschlafenen-GD" in NRW hatten, war es ebenso. Niemand aus dem Forum hat meine Proteste beim Kinderschutzbund unterstützt, aber alle wollten das Ergebnis wissen. So nicht und nicht mit mir. Das ist nämlich auch eine Masche, eine sehr bequeme.

Wenn euch die Sache genügend empört, beschwert euch bitte selbst
Ba Fin
Verbraucherberatung

Heinrich

Re: die neueste Masche

#17 Beitrag von Heinrich » 21.05.2014, 17:29

Entschuldigung, Tergram.

Ich wollte Sie nicht verärgern - glauben Sie mir das bitte.

Gruss aus dem Süden,
Heinrich

Peer2

Re: die neueste Masche

#18 Beitrag von Peer2 » 21.05.2014, 17:48

@ Comment,
Im übrigen teile ich die Auffassung, die besagt, dass hier die Versicherung nicht satzungsgemäß vorgeht. Sie muss das Geld auszahlen ohne jede besondere Bitte um solche Auszahlung seitens der Versicherten! Sie kann dabei ja ihren Versicherten den Vorschlag machen, dass diese das Geld spenden könnten. :lol: Aber natürlich gehen ihr die steuerlichen Vorteile dabei verloren, und sie resp. ihre Verantwortllichen können sich dann auch nicht selbst nach außen als besonders gemeinnützig präsentieren ... so'n Pech aber auch! :evil:
Hier frage ich mich mal wieder, wieso jetzt diese Aufregung, wo doch die anderen Versicherungsunternehmen noch ganz andere Dinge mit den Versicherten betreiben. Kein Wort höre oder lese ich, wenn die "Großen" bei "Mutti" klagen, dass dies und jenes nicht mehr finanzierbar sei. Der Dumme ist auch da der Versicherte, aber kann er sich wehren? Nein!
Natürlich wird im vorliegenden Fall eine Masche betreiben, die auf Mitleid aufgebaut ist, jedoch hat der Versicherte immerhin eine Möglichkeit, sich dagegen zu stellen. Klar ist mir selbstverständlich auch, dass ältere Menschen Schwierigkeiten haben, dieses Schreiben überhaupt zu realisieren. Haben diese älteren Menschen nicht auch Kinder, die da helfen könnten?

Meine Meinung hierzu.

Peer2

Comment

Re: die neueste Masche

#19 Beitrag von Comment » 21.05.2014, 18:15

Peer 2,

hier gibt's keine 'Aufregung' auf meiner Seite, sondern eine sachbezogene Wertung einer Angelegenheit. Zweitens lässt sich aus meinen Darlegungen nicht schließen, dass ich 'andere Dinge' anderer Versicherer, wenn sie denn vergleichbar sind, nicht genauso werte und mich in gleicher Weise dazu äußere. Insofern geht Ihre Gegenäußerung ins Leere.

Sicher, richtig ist, dass die Versicherten, wenn sie es wollen, an ihr Geld kommen können. Doch dieses Vorgehen ist nicht üblich, wenn es um den Ausgleich von Ansprüchen der Versicherten geht.

Was halten Sie eigentlich davon, wenn das Finanzamt Ihren Steuererstattungsanspruch gemeinnützigen Zwecken zuführt und dieses auch vollzieht, wenn Sie der Ihnen entsprechend mitgeteilten Planung nicht ausdrücklich widersprechen?

Denken Sie mal darüber nach!

Com.

Peer2

Re: die neueste Masche

#20 Beitrag von Peer2 » 21.05.2014, 18:42

Lieber Comment,
Was halten Sie eigentlich davon, wenn das Finanzamt Ihren Steuererstattungsanspruch gemeinnützigen Zwecken zuführt und dieses auch vollzieht, wenn Sie der Ihnen entsprechend mitgeteilten Planung nicht ausdrücklich widersprechen?
In diesem vorangestellten Fall kann ich mich genauso wehren, wie auf die Ankündigung der Versicherung.

Wo ich mich ganz augenscheinlich nicht wehren kann, ist, wenn die "Großen" mir die Überschüsse meiner L-Versicherung einfach mal so kürzen. Von daher geht meine Gegendarstellung nicht ins Leere, denn Sie sagen , dass die hier angeprangerte Versicherung den Betrag auszahlen muss.
Wie aber verhält es sich trotz gültigem Vertrag bei den "Großen"?

Oder nehmen wir das Beispiel der Sparkasse, die 5% oder mehr Rendite auf ein länger angelegtes Sparbuch versprach, um es jetzt einfach mal so zu kündigen? Wie sicher ist es hier, das angestrebte Ziel des Sparers zu erreichen?

Ich will damit nur sagen, dass es im vorliegenden Fall einfach ist, an sein Geld zu kommen, jedoch nicht bei den von mir hier vorgestellten Beispielen.
Meine Meinung dazu.

Peer2

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