Nun hat die BAV bei ihrer Sitzung am 7. Oktober 2015 in Kapstadt für die gesamte Kirche weltweit eine einheitliche Regelung festgelegt: Künftig soll in allen Ländern, in denen eine rechtsverbindliche Form der homosexuellen Partnerschaft möglich ist, z.B. eine eingetragene Lebensgemeinschaft oder Eheschließung, ein Gebet für das Paar stattfinden können. Diese heißen „Gebete für eingetragene Partnerschaften“, die Bezeichnungen „Segensgebet“ oder „Partnerschaftsgebet“ gelten nicht mehr.
In den Regionen, in denen solche Gebete möglich sind, gelten laut Bericht auf nac.today einheitlich folgende Rahmenbedingungen:
- Die Eintragung der Lebenspartnerschaft muss bereits gesetzlich vollzogen worden und mindestens einer der Partner neuapostolisch sein.
Das Gebet findet immer außerhalb des Gottesdienstes statt – es soll auch nicht in Verbindung mit einem Gottesdienst durchgeführt werden, sondern es wird in der Regel in der Wohnung der Partner gesprochen. Wo dies nicht möglich oder gewünscht ist, können auch die Räumlichkeiten in der Kirche genutzt werden.
Die Amtsträger der Kirche sollen eine entsprechende Handreichung zur Durchführung solcher Gebete erhalten.
(Zitatende)
Quelle: http://cms.regenbogen-nak.org
So, so. Diese Hintertürveranstaltung zweiter Klasse soll als Fortschritt begrüßt werden? Ich fürchte, da hat mancher einen schönen bunten Regenbogen statt der notwendigen Augensalbe aufgetragen.
