Einheitliche Regelungen für „Segensgebete“

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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tergram

Einheitliche Regelungen für „Segensgebete“

#1 Beitrag von tergram » 22.10.2015, 14:56

(Zitat) Die Bezirksapostelversammlung (BAV) hat weltweit einheitliche Richtlinien für Gebete für homosexuelle Partnerschaften beschlossen. ....

Nun hat die BAV bei ihrer Sitzung am 7. Oktober 2015 in Kapstadt für die gesamte Kirche weltweit eine einheitliche Regelung festgelegt: Künftig soll in allen Ländern, in denen eine rechtsverbindliche Form der homosexuellen Partnerschaft möglich ist, z.B. eine eingetragene Lebensgemeinschaft oder Eheschließung, ein Gebet für das Paar stattfinden können. Diese heißen „Gebete für eingetragene Partnerschaften“, die Bezeichnungen „Segensgebet“ oder „Partnerschaftsgebet“ gelten nicht mehr.
In den Regionen, in denen solche Gebete möglich sind, gelten laut Bericht auf nac.today einheitlich folgende Rahmenbedingungen:
  • Die Eintragung der Lebenspartnerschaft muss bereits gesetzlich vollzogen worden und mindestens einer der Partner neuapostolisch sein.
    Das Gebet findet immer außerhalb des Gottesdienstes statt – es soll auch nicht in Verbindung mit einem Gottesdienst durchgeführt werden, sondern es wird in der Regel in der Wohnung der Partner gesprochen. Wo dies nicht möglich oder gewünscht ist, können auch die Räumlichkeiten in der Kirche genutzt werden.
    Die Amtsträger der Kirche sollen eine entsprechende Handreichung zur Durchführung solcher Gebete erhalten.

(Zitatende)

Quelle: http://cms.regenbogen-nak.org

So, so. Diese Hintertürveranstaltung zweiter Klasse soll als Fortschritt begrüßt werden? Ich fürchte, da hat mancher einen schönen bunten Regenbogen statt der notwendigen Augensalbe aufgetragen.

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Rene'

Re: Einheitliche Regelungen für „Segensgebete“

#2 Beitrag von Rene' » 22.10.2015, 18:24

Im Zuge dessen fordere ich:

- Gebete für eingetragene Alufelgen

- Gebete für eingetragene Grundschulden

- Gebete für eingetragene Steuerfreibeträge

- Gebete für eingetragene Freiwillige in Putzpläne

Das würde zu der bürokratischen Ausdrucksweise der NAK-Vorgehendweise im Umgang mit sich liebenden Menschen passen.
Homosexuelle Paare hatten es in der NAK noch nie leicht und sollen es nach BAP-Entscheidungen auch nie leicht haben.

Aber:

Es soll ihnen immer bewusst sein das nur Gott allein segnet und nicht die Kirche. Gott ist die Liebe, und wo Liebe wohnt,egal in welcher Geschlechterkonstellation, da wohnt auch Gott und sein Segen. Egal was Möchtegern-Gottesvertreter für "Entscheidungen" diesbezüglich raushauen.

Gruß,
Rene'

tergram

Re: Einheitliche Regelungen für „Segensgebete“

#3 Beitrag von tergram » 23.10.2015, 16:07

Die Regelung gilt ohnehin nur in Staaten, in denen eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingetragen werden kann. Daher kein Grund zur Aufregung in homophoben Ländern.

Was übrigens auch ein "schöner Hinweis" für die Frauenordination wäre - die es so nur in Ländern gäbe, in denen die Menschenrechte anerkannt werden. (Da könnten dann auch die vielen Millionen(!) NAK'is in Saudi-Arabien nicht meckern - die waren ja bisher u.a. Hinderungsgrund für die FO.)

Als aus Gnaden Erwählte würde ich allerdings Wert darauf legen, die Ordination ohne Wissen der Gemeinde heimlich in meiner eigenen Küche zu empfangen - aus Solidarität mit den Schwulen und weil ich da gottgewollt hingehöre.

Die Verlautbarungen der Apostelherren sind zum fremdschämen.

_

Re: Einheitliche Regelungen für „Segensgebete“

#4 Beitrag von _ » 23.10.2015, 17:43

Das Gebet findet immer außerhalb des Gottesdienstes statt – es soll auch nicht in Verbindung mit einem Gottesdienst durchgeführt werden...
... weil die NAK vmtl. glaubt, es wäre Gotteslästerung? Oder das es Gott nicht dient? Hat man Angst, die Gemeinde könnte in Schwulitäten kommen und sich mit Homosexualität infizieren?

In diesem Zusammenhang erinnere ich immer wieder gerne daran, wie Bezirksapostolizist Krause vor 2 Jahren den heiratswilligen Heteros nahelegte,
  • "den Schwerpunkt aller Planungen für das Hochzeitsfest auf den Traugottesdienst zu legen", und bestimmte, dass
  • "es sich [verbietet], einen Gottesdienst an einem Ort stattfinden zu lassen, wie etwa in einem Hotelraum, Räumlichkeiten im Yachthafen oder gar im Freien an norddeutschen Küsten. Erst Recht dann, wenn in der Nähe eine unserer Kirchen vorhanden ist."
(Quelle: Gemeindebrief Norddeutschland 02/2013 [PDF])

Herrlich, diese unverhohlene Doppelmoral, die so moralisch daherkommt! :roll:

shalom

Re: Einheitliche Regelungen für „Segensgebete“

#5 Beitrag von shalom » 23.10.2015, 19:49

…dass die in Anspruch genommenen Dienste des kath. Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik zur Erstellung des Nakechismus ihren Preis haben, dürfte niemand verwundern (Katholiken helfen Nakoliken). Träger des Instituts ist das Erzbistum Paderborn. Eine Glaubenshand wäscht die andere… .

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